Betreff
Vorschlag für die Bestellung eines Prüfers für die Jahresabschlüsse 2015 bis 2017
Vorlage
120/2016
Aktenzeichen
801.29/lo.
Art
Vorlage Stadtwerke

Begründung:

 

Nach § 27 Abs. 2 Eigenbetriebsgesetz sind der Jahresabschluss und der Lagebericht von einem durch die Stadtverordnetenversammlung zu bestimmenden Abschlussprüfer nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches zu prüfen. Die Jahresabschlüsse 2011, 2012, 2013 wurden durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „RG Treuhand“ geprüft.  Der Jahresabschluss 2014 wird derzeit noch erstellt und geprüft.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „Theobald Jung Scherer AG“ sollte bei der Erstellung des Jahresabschlusses 2015 bis 2017 beratend mitwirken und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „GBZ Revisions- und Treuhand AG“, Marburg mit der Prüfung beauftragt werden. Die Auftragsvergabe für die Bestellung eines Prüfers für die Jahresabschlüsse 2015 bis 2017 wurde ausgeschrieben.

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussantrag:

 

Die Betriebskommission der Stadtwerke Laubach stellt über den Magistrat der Stadt Laubach den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt, der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GBZ Revisions und Treuhand AG den Auftrag zu erteilen, die kaufmännischen Jahresabschlüsse 2015 bis 2017 der Stadtwerke Laubach zu prüfen.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Mittel stehen in den entsprechenden Wirtschaftsplänen zur Verfügung.

 

Anlagen:

 

Angebotsspiegel der abgegebenen Angebote;