Begründung:
Nach § 27 Abs. 2 Eigenbetriebsgesetz sind der
Jahresabschluss und der Lagebericht von einem durch die
Stadtverordnetenversammlung zu bestimmenden Abschlussprüfer nach den für große
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches zu prüfen.
Die Jahresabschlüsse 2011, 2012, 2013 wurden durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
„RG Treuhand“ geprüft. Der Jahresabschluss
2014 wird derzeit noch erstellt und geprüft.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „Theobald Jung
Scherer AG“ sollte bei der Erstellung des Jahresabschlusses 2015 bis 2017
beratend mitwirken und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „GBZ Revisions- und
Treuhand AG“, Marburg mit der Prüfung beauftragt werden. Die Auftragsvergabe
für die Bestellung eines Prüfers für die Jahresabschlüsse 2015 bis 2017 wurde
ausgeschrieben.
Beschlussantrag:
Die Betriebskommission der Stadtwerke Laubach stellt über
den Magistrat der Stadt Laubach den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung
wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
beschließt, der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GBZ Revisions und Treuhand AG
den Auftrag zu erteilen, die kaufmännischen Jahresabschlüsse 2015 bis 2017 der
Stadtwerke Laubach zu prüfen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Mittel stehen in den entsprechenden
Wirtschaftsplänen zur Verfügung.
Anlagen:
Angebotsspiegel der
abgegebenen Angebote;