Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2017
Vorlage
117/2016
Aktenzeichen
902.41
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Begründung:

 

Gem. Erlass ist von Kommunen die in ihrer Haushaltsführung ein anhaltendes Defizit ausweisen ein Haushaltskonsolidierungskonzept mit dem Antrag auf Genehmigung der Haushaltssatzung vorzulegen.

 

Trotz der vereinbarten vertraglichen Regelungen zum Hessischen Kommunalen Rettungsschirm (HKRS) ist von der Stadtverordnetenversammlung ein Haushaltssicherungskonzept zu verabschieden. Inhaltlich entspricht das zu beschließende Haushaltssicherungskonzept den vertraglichen Regelungen mit dem Land Hessen und stellt den augenblicklichen Sachstand der Haushaltswirtschaft dar. Mit der Beschlussfassung über ein Haushaltssicherungskonzept erfüllen wir die gesetzlichen Regelungen gem. § 92 Abs. 4 HGO.

 

Es wird gebeten wie vorgeschlagen zu beschließen.

 

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat stellt über den Jugend-, Sport-, Kultur- und Sozialausschuss, den Haupt-, Bau- und Finanzausschuss nach Anhörung der Ortsbeiräte den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gem. § 92 Abs. 4 HGO i.V.m. § 24 Abs. 4 GemHVO das beigefügte Haushaltssicherungskonzept (HAUSiKo).

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ohne HauSiKo keine Haushaltsgenehmigung

Anlagen:

 

HauSiKo 2017