Begründung:
Gem. Erlass ist von Kommunen
die in ihrer Haushaltsführung ein anhaltendes Defizit ausweisen ein
Haushaltskonsolidierungskonzept mit dem Antrag auf Genehmigung der
Haushaltssatzung vorzulegen.
Trotz der vereinbarten
vertraglichen Regelungen zum Hessischen Kommunalen Rettungsschirm (HKRS) ist
von der Stadtverordnetenversammlung ein Haushaltssicherungskonzept zu
verabschieden. Inhaltlich entspricht das zu beschließende Haushaltssicherungskonzept
den vertraglichen Regelungen mit dem Land Hessen und stellt den
augenblicklichen Sachstand der Haushaltswirtschaft dar. Mit der
Beschlussfassung über ein Haushaltssicherungskonzept erfüllen wir die
gesetzlichen Regelungen gem. § 92 Abs. 4 HGO.
Es wird gebeten wie
vorgeschlagen zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt über
den Jugend-, Sport-, Kultur- und Sozialausschuss, den Haupt-, Bau- und
Finanzausschuss nach Anhörung der Ortsbeiräte den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung
möge wie folgt beschließen:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt gem. § 92 Abs. 4 HGO i.V.m. § 24 Abs. 4
GemHVO das beigefügte Haushaltssicherungskonzept (HAUSiKo).
Finanzielle Auswirkungen:
Ohne
HauSiKo keine Haushaltsgenehmigung
Anlagen:
HauSiKo 2017