Betreff
Bauleitplanung der Stadt Laubach, Stadtteil Lauter Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "An der Walkmühle" a) Abwägung über die Stellungnahmen im Rahmen der Entwurfsoffenlage und der Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2BauGB b) Beschlussfassung zur Feststellung der Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 6 i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage
232/2007
Aktenzeichen
621.41
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Der Geltungsbereich der geplanten FNP-Änderung umfasst die bestehenden bzw. bereits bebauten Anwesen Flur 11, Flurstück 83/13, 85/1 und 84 sowie das unbebaute Grundstück Flur 11, Flurstück-Nr. 83/11 an der Wetterfelder Straße (K 145). Zudem ist der Geltungsbereich der FNP-Änderung aus beigefügter Planskizze ersichtlich.

Der Geltungsbereich der FNP-Änderung ist identisch mit der Begrenzung des Bebauungsplanes "An der Walkmühle".

In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20. März 2007 wurde das geplante Vorhaben vorgestellt. Der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und der Beschluss über die Entwurfsoffenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden ebenfalls in der o. g. Sitzung gefasst.

Die Offenlage wurde in der Zeit vom 03.09.2007 bis einschließlich 05.10.2007 durchgeführt und die Behörden sowie die Träger öffentlicher Belange wurden zum Bauleitplanverfahren beteiligt.

Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Für die vorgebrachten Anregungen der Behörden sind Abwägungsvorschläge erarbeitet worden. Das Bauleitplanverfahren kann somit zu Ende gebracht werden und der Beschluss über die Änderung des Flächennutzungsplanes kann gefasst werden.

Die gesamten Planungskosten wurden durch den Vorhabensträger übernommen.

Es wird gebeten wie beantragt zu beschließen.

Beschlussantrag:

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Ortsbeirat Lauter sowie den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt, nach eingehender Diskussion und Abwägung der vorliegenden Stellungnahmen, die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen (Synopse, Seite 1) als Stellungnahmen der Stadt Laubach.
  2. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach stellt die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "An der Walkmühle" im Stadtteil Lauter fest; die zugehörige Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt.
  3. Die festgestellte Flächennutzungsplanänderung ist gemäß § 6 Abs. 1 BauGB der höheren Verwaltungsbehörde, dem Regierungspräsidium Gießen, zur Genehmigung vorzulegen. Auf die Bestimmung des § 6 Abs. 2 BauGB ist hinzuweisen.
  4. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen.

Mit der Bekanntmachung wird die Flächennutzungsplanänderung wirksam.