Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Grundsatzentscheidung über die Auflösung der Stadtwerke Laubach zum 31.12.2017 und Änderungssatzung zur Eigenbetriebssatzung
hier: 1. Beteiligung der Betriebskommission gem. § 7 Abs.1 Satz 1
des Eigenbetriebsgesetzes
2. Grundsatzbeschluss und Änderungssatzung zur
Eigenbetriebssatzung
Vorlage
107/2016
Aktenzeichen
817.30
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Die Stadtwerke Laubach als Eigenbetrieb wurden zum 01.01.1997 gegründet und haben sich in der Praxis bewährt. Gegenstand und Zweck des Eigenbetriebs waren ursprünglich die Betriebszweige Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Der Eigenbetrieb wurde mit der 3. Änderungssatzung um den Betriebszweig Bädereinrichtung zum 24.07.2007 erweitert.

 

Zwischenzeitlich gibt es 2 Entwicklungen, die dazu führen, ob die Aufrechterhaltung des Eigenbetriebes noch wirtschaftlich vertretbar erscheint:

 

1. Erstellung eines Gesamtabschlusses (Konzernbilanz).

 

2. Bevorstehender Wechsel der Finanzsoftware wegen interkommunaler Zusammenarbeit (IKZ) mit der Stadt Lich.

 

Beide vorgenannten Punkte stehen in einem unmittelbaren Zusammenhang, die nachfolgend erläutert werden.

 

Gem. § 112 Hess. Gemeindeordnung hat eine Kommune eine Konzernbilanz zu erstellen, wenn gewisse Voraussetzungen (Mehrheit über 50 %, 20 bis 50 % der Stimmrechte an Aufgabenträgern zustehen) erfüllt sind. In einer Konzernbilanz sind alle Eigenbetriebe, Eigengesellschaften und sonstige Beteiligungen auszuweisen, wenn die Jahresabschlüsse für die Verpflichtung zur Darstellung der tatsächlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht von nachrangiger Bedeutung sind. Nachrangig sind die Beteiligungen dann, wenn die Bilanzsummen der Aufgabenträger, die in den Gesamtabschluss einzubeziehen wären, zusammen den Wert von 20 % der in der Bilanz der Kommune ausgewiesenen Bilanzsumme nicht übersteigen.

 

Diese Nachrangigkeitsgrenze wird bei den städtischen Eigengesellschaften und bei dem Abwasserverband nicht erreicht. Bei den Stadtwerken wird jedoch die Nachrangigkeitsgrenze überschritten. Folglich sind die Stadtwerke Laubach in den Konzernabschluss mit einzubeziehen. Der 1. Konzernabschluss ist spätestens zum 31.12.2016 für das Wirtschaftsjahr 2015 vorzulegen. Da Laubach bereits seit 2006 auf das doppische Rechnungswesen umgestellt hat, ist spätestens zum 31.12.2017 der Konzernabschluss 2015 vorzulegen.

Der Konzernabschluss ist jedoch zwingend aus der Finanzsoftware abzubilden. An diesem Punkt ist jetzt jedoch der angestrebte Wechsel der Finanzsoftware im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Lich zu beachten. Die derzeit eingesetzte Software von mps müsste um diese Konzernbilanz erweitert werden und diese Umstellung dürfte ca. 30.000 € kosten, so nach einem vorliegenden Angebot. Zusätzliche finanzielle Mittel für eine auslaufende Finanzsoftware zu leisten, wäre unwirtschaftlich, weil die notwendige Umstellung auf die neue Software dataplan ebenfalls nicht kostenfrei zu leisten ist. Im Gegenteil, wegen den noch offenen Jahresabschlüssen muss mps bis Ende 2018 vorgehalten werden, obwohl wir beabsichtigen, ab 2018 die neue Software von dataplan im Rechnungswesen einzusetzen.

Ein weiterer Aspekt wären Verzögerungen bei den Aufstellungen der Jahresabschlüsse bis zum 31.12.2017 und bei der Erstellung der Grundstrukturen der Konzernbilanz.  Entgegen kommt uns, dass die neue Finanzsoftware bei den Folgekosten ca. 50 % kostengünstiger ist und auch in seiner Grundstruktur einfacher zu bedienen ist. Da uns die Stadt Lich bei der Einführung der neuen Software ihre Unterstützung zugesagt hat, ist auch hier mit geringeren Umstellungskosten zu rechnen.

 

Laut dem beigefügten Erlass des Hess. Innenministeriums vom 22.08.2016 unter Ziffer 5. kann die Kommune von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses befreit werden, soweit der Eigenbetrieb der einzige Aufgabenträger ist, der über der Nachrangigkeitsgrenze liegt und bis Ende 2016 dessen Auflösung beschließt.

 

Sollte die Stadtverordnetenversammlung diesem Beschluss folgen, so würden die Betriebszweige Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung als neue Produkte im städtischen Haushalt ab 2018 ausgewiesen. Der Betriebszweig Bäderbetriebe würde unter dem Produkt Sporteinrichtungen und Sportförderung aufgenommen. Im Rahmen der IKZ Finanzen kann jedoch die Betriebsführung einem Dritten übertragen werden. Dritter in diesem Fall wären z. B. die Stadtwerke Lich oder der ggf. noch zu gründende Verwaltungsverband.

 

Da der 31.12.2016 in Bezug auf die Auflösung des Eigenbetriebes ein bindendes Enddatum darstellt, wäre es zu begrüßen, dass die Stadtverordnetenversammlung einen solchen Beschluss fasst, um die Frist zu wahren. In welcher Form besonders die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zukünftig fortgeführt wird, kann zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.

 

Zur Information fügen wir Ihnen den betreffenden Erlass sowie eine Präsentation des HSGB zu dem Thema Konzernabschluss in der Anlage bei. Bei einem positiven Votum für eine Auflösung des Eigenbetriebes ist die Verabschiedung einer Änderungssatzung mit dem Enddatum des Eigenbetriebes notwendig.

 

Wegen der gesetzlichen Forderung nach einem Konzernabschluss haben bereits andere Kommunen (z.B. Gemeinde Mücke) die Auflösung ihrer Eigenbetriebe beschlossen. Nachteile für die Bürgerschaft sind nicht zu erwarten. Die Rechnungslegung kann innerhalb der jeweiligen Produkte (Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung) und einer fortgeschriebenen internen Leistungsverrechnung auf der Basis der bisherigen Verrechnungssätze fortgeführt werden. Außerdem sind zukünftig geringere Prüfungsgebühren für die jeweiligen Jahresabschlüsse zu veranschlagen.

 

Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.

 

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat stellt über die Betriebskommission und dem Haupt- Finanz- und Bauausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

 

1. Die Stadtverordnetenversammlung fasst den Grundsatzbeschluss, die Stadtwerke

    zum 31.12.2017 aufzulösen.

 

2. Die 5. Änderungssatzung der Betriebssatzung wird wie vorgeschlagen beschlossen.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Auflösung der Stadtwerke soll durch fachliche Beratung von dem Beratungsbüro Schüllermann begleitet werden. Mittel in Höhe von bis zu 10.000 € stehen im Wirtschaftsplan 2017 zur Verfügung.

 

Anlagen:

 

Erlass vom 22.08.2016

Änderungssatzung