Betreff
Ortsgerichtswesen des Ortsgerichtes Laubach I
Vorschlag zur Ernennung von Ortsgerichtsschöffen
Vorlage
074/2016
Aktenzeichen
084.11
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Der Präsident des Amtsgerichtes Gießen hat mit Schreiben vom 06.06.2016 mitgeteilt, dass die Amtszeiten von Herrn Helmut Kircher und Frau Lydia Müller am 24.08.2016 ablaufen. Umgehend sind zur Neubesetzung dieser  Ämter  geeignete Personen gem. § 7 Abs. 2 OGG vorzuschlagen.

 

Gemäß § 7, Abs. 2 OGG hat die Gemeinde Personen vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter entfallen sind. Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufhebung abgestimmt werden.

Die persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung der Vorgeschlagenen gemäß § 8 OGG werden erfüllt.

 

Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Ortsbeirat sowie den Haupt-, Bau- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach schlägt Herrn Helmut Kircher, wohnhaft in 35321 Laubach, Lange Hohl 18 sowie Frau Lydia Müller, wohnhaft in Laubach, Gießener Straße 4, gemäß § 7 Abs. 2 des OGG für die Wiederbesetzung des Amtes des/r Ortsgerichtsschöffen/in des Ortsgerichtes Laubach I  für die Dauer von 5 Jahren dem Präsidium des Amtsgerichtes Gießen, vor.