Vorschlag zur Ernennung von Ortsgerichtsschöffen
Begründung:
Der Präsident des Amtsgerichtes Gießen hat mit
Schreiben vom 06.06.2016 mitgeteilt, dass die Amtszeiten von Herrn Helmut
Kircher und Frau Lydia Müller am 24.08.2016 ablaufen. Umgehend sind zur
Neubesetzung dieser Ämter geeignete Personen gem. § 7 Abs. 2 OGG vorzuschlagen.
Gemäß § 7, Abs. 2 OGG hat die Gemeinde Personen
vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl
der Gemeindevertreter entfallen sind. Die Abstimmung erfolgt schriftlich und
geheim. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufhebung abgestimmt
werden.
Die persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung der
Vorgeschlagenen gemäß § 8 OGG werden erfüllt.
Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den
Ortsbeirat sowie den Haupt-, Bau- und Finanzausschuss den Antrag, die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
schlägt Herrn Helmut Kircher, wohnhaft in 35321 Laubach, Lange Hohl 18 sowie
Frau Lydia Müller, wohnhaft in Laubach, Gießener Straße 4, gemäß § 7 Abs. 2 des
OGG für die Wiederbesetzung des Amtes des/r Ortsgerichtsschöffen/in des
Ortsgerichtes Laubach I für die Dauer
von 5 Jahren dem Präsidium des Amtsgerichtes Gießen, vor.