hier: Mitteilung über die 1. Änderung
Begründung:
Die Vergaberichtlinien der Stadtwaldstiftung Laubach
werden seit 2013 für die Verwendung der Stiftungsmittel zur Anwendung gebracht.
Bei der Anwendung der Richtlinien hat sich herauskristallisiert, dass für eine
gerechtere Mittelverteilung eine Stichtagsregelung festgelegt werden sollte.
Aus diesem Grund wurde in den Vergaberichtlinien der §
3 (2) inhaltlich geändert und der § 4 um die
Punkte (3) und (4) um die Aufnahme der Stichtagsregelung erweitert.
Beschlussantrag:
Der Bürgermeister in seiner Funktion als
Vorstandsvorsitzender der Stadtwaldstiftung Laubach gibt über den Magistrat der
Stadt Laubach und dem Jugend-, Sport-, Kultur-, Tourismus- und Sozialausschuss
der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach die Änderung der Richtlinien
für die Vergabe von Stiftungsmitteln der Stadtwaldstiftung Laubach zustimmend
zur Kenntnis.
Anlagen:
Richtlinien für die Vergabe von Stiftungsmitteln der
Stadtwaldstiftung Laubach