Begründung:
Mit Einführung des Hessischen Kinderförderungsgesetzes
und den damit verbundenen Erteilungen neuer Betriebserlaubnisse für jede
hessische Kindertageseinrichtung zum
01.09.2015 mussten dem Jugendhilfeträger (Landkreis) neue Konzepte vorgelegt werden,
andernfalls wurde keine Betriebserlaubnis erteilt.
Grundlage für die Konzeptionserstellung ist §
45 Abs.3 Nr.1 SGB VIII, die Konzeption gibt u. Auskunft über:
• geeignete Beteiligungsverfahren
von Kindern (§ 45 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII)
• Beschwerdeverfahren in
persönlichen Angelegenheiten (§ 45 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII)
• Maßnahmen zur
Qualitätsentwicklung und -sicherung (§ 45 Abs. 3 Nr. 1 SGB VIII)
Die Fachkräfte in den Laubacher
Kindertageseinrichtungen erstellten während der Teambesprechungen und im Rahmen
pädagogischer Tage von Herbst 2014 bis Herbst 2015 mit fachlicher Unterstützung
von Referentinnen und unter Einbezug der Elternbeiräte die als Anlage
beigefügten Konzepte.
Begleitet wurde dieser Prozess von der
Leitung Kinder- und Familienarbeit des Oberhessischen Diakoniezentrums, Laubach
und der Fachberatung (G. Arnold) des Landkreises Gießen.
Die Honorare der Referentinnen wurden im
Rahmen der Qualitätsrichtlinie durch den Landkreis Gießen vollständig
übernommen.
Die als Anlage beigefügten Konzepte
unterliegen einer ständigen Fortschreibung. Hierbei ist insbesondere zu
berücksichtigen, dass sich die Beschreibungen der Qualitätssicherung zur Zeit
in der Abstimmung mit dem Landkreis befinden und in diesen Konzepten noch nicht
ausgeführt sind.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt über den Haupt-, Bau- und
Finanzausschuss sowie dem Jugend-, Sport-, Kultur-, Tourismus- und
Sozialausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung würdigt die
pädagogische Arbeit des Oberhessischen Diakoniezentrums in den Laubacher
Kindertageseinrichtungen und nimmt die vorliegenden Konzepte zustimmend zur
Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen:
-
Keine
Anlagen:
-
Pädagogische
Konzepte