Begründung:

Mit Einführung des Hessischen Kinderförderungsgesetzes und den damit verbundenen Erteilungen neuer Betriebserlaubnisse für jede hessische  Kindertageseinrichtung zum 01.09.2015 mussten dem Jugendhilfeträger (Landkreis) neue Konzepte vorgelegt werden, andernfalls wurde keine Betriebserlaubnis erteilt.

Grundlage für die Konzeptionserstellung ist § 45 Abs.3 Nr.1 SGB VIII, die Konzeption gibt u. Auskunft über:

    geeignete Beteiligungsverfahren von Kindern (§ 45 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII)

    Beschwerdeverfahren in persönlichen Angelegenheiten (§ 45 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII)

    Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung (§ 45 Abs. 3 Nr. 1 SGB VIII)

 

Die Fachkräfte in den Laubacher Kindertageseinrichtungen erstellten während der Teambesprechungen und im Rahmen pädagogischer Tage von Herbst 2014 bis Herbst 2015 mit fachlicher Unterstützung von Referentinnen und unter Einbezug der Elternbeiräte die als Anlage beigefügten Konzepte.

Begleitet wurde dieser Prozess von der Leitung Kinder- und Familienarbeit des Oberhessischen Diakoniezentrums, Laubach und der Fachberatung (G. Arnold) des Landkreises Gießen.

Die Honorare der Referentinnen wurden im Rahmen der Qualitätsrichtlinie durch den Landkreis Gießen vollständig übernommen.

 

Die als Anlage beigefügten Konzepte unterliegen einer ständigen Fortschreibung. Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass sich die Beschreibungen der Qualitätssicherung zur Zeit in der Abstimmung mit dem Landkreis befinden und in diesen Konzepten noch nicht ausgeführt sind.

Beschlussantrag:

Der Magistrat stellt über den Haupt-, Bau- und Finanzausschuss sowie dem Jugend-, Sport-, Kultur-, Tourismus- und Sozialausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung würdigt die pädagogische Arbeit des Oberhessischen Diakoniezentrums in den Laubacher Kindertageseinrichtungen und nimmt die vorliegenden Konzepte zustimmend zur Kenntnis.

Finanzielle Auswirkungen:

-       Keine

Anlagen:

-       Pädagogische Konzepte