Begründung:
Um dem Ergebnis der durchgeführten Kommunalwahl
Rechnung zu tragen und sicherzustellen, dass alle Fraktionen der
Stadtverordnetenversammlung der neu gegründeten Betriebskommission angehören,
ist es notwendig die Zahl der von der Stadtverordnetenversammlung zu wählenden
Vertreter für die Kommunalwahl auf 7 zu belassen.
Außerdem besteht der übereinstimmende Wille, auch
sachkundigen Bürgerinnen und Bürger die Mitarbeit in der Betriebskommission zu
ermöglichen. Deshalb wurde der Passus in der Satzung aufgenommen, dass
Vertreter nicht Mandatsträger der Stadt Laubach sein müssen. Diese Regelung
soll auch für die zu wählenden Vertreter der gewählten Mitglieder der
Betriebskommission gelten.
Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt über den Haupt-, Bau- und
Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt
beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den
beiliegenden Entwurf zur 4. Änderungssatzung zur Eigenbetriebssatzung der Stadt
Laubach als Satzung.
Finanzielle Auswirkungen:
./.
Anlagen:
Entwurf der 4. Änderungssatzung zur
Eigenbetriebssatzung der Stadt Laubach