Betreff
Beratung und Beschlussfassung über eine Friedhofsordnung zum RuheForst Vogelsberg - Laubach
Vorlage
207/2007
Aktenzeichen
752.279
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Der Trend zur Abkehr von traditionellen Bestattungen auf Friedhöfen verstärkt sich in letzter Zeit immer mehr. Die Nachfrage nach individuellen Bestattungsformen nimmt im gleichen Maße zu.

Mit den Beratungen zum Gesamtthema RuheForst stellen wir uns dieser zunehmenden Nachfrage und beabsichtigen in Laubach die Möglichkeit der Waldbestattung zu schaffen.

Die im Vorfeld vorgetragenen Argumente in persönlichen Gesprächen und in Pressepublikationen für und wider einer solchen Bestattungsform nehmen wir sehr ernst und haben uns damit sehr intensiv auseinandergesetzt (siehe Veranstaltung der örtlichen Kirchen am 05.09.2007).

Darüber hinaus wird am 18.09.2007 der Bevölkerung im Rahmen eines Ortstermins und einer Bürgerversammlung Gelegenheit gegeben sich über die neue Einrichtung und das dahinterstehende Konzept zu informieren.

Unsere Gesellschaft ist gerade in der heutigen Zeit in einem hohen Maße Veränderungen ausgesetzt, der wir uns nicht in allen Fällen verschließen können. Wir hoffen, dass wir nach einem eindeutigen Votum der Stadtverordnetenversammlung einen solchen RuheForst einrichten können und in dem täglichen Betrieb besonders den berechtigten Einwänden von kirchlicher Seite ausreichend Rechnung tragen können.

Zur weiteren Information fügen wir in Kopie eine Broschüre der RuheForst GmbH bei.

Nach dem neuen Hess. Friedhofs- und Bestattungsgesetz vom 15. Juli 2007 unterliegen kommunale Friedhöfe nicht mehr der Genehmigungspflicht durch die zuständige Aufsichtsbehörde in Hessen. Bei Waldbestattungen müssen solche Friedhöfe als solche erkennbar und umfriedet sein.

Zur Struktur des RuheForst wird auf den Inhalt des in der Anlage beigefügten Satzungsentwurfes verwiesen. Die sonstigen Regelungen (Öffnungszeiten etc.) entsprechen den Regelungen in den sonstigen Friedhofssatzungen.

Die seitens der Verwaltung zugesagte Wirtschaftlichkeitsberechnung mit Folgekosten wird nachgereicht.


Beschlussantrag:

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt- und Finanzausschuss unter Beteiligung der Ortsbeiräte den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Entwurf vorliegende Friedhofsordnung für den RuheForst Vogelsberg – Laubach als Satzung.


Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Erläuterungen zur Entgeltordnung


Anlagen:

1 Entwurf Friedhofsordnung