Betreff
Beratung und Beschlussfassung über eine Entgeltordnung zur Friedhofsordnung des RuheForst Vogelsberg - Laubach
Vorlage
206/2007
Aktenzeichen
752.279
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Zur Entstehungsgeschichte des RuheForst Vogelsberg - Laubach wird auf die Beschlussvorlage zur Friedhofsordnung des Ruheforsts Vogelsberg - Laubach hingewiesen.

Inhaltlich entspricht der Entwurf den Vorgaben der Mustersatzung der RuheForst GmbH aus 57271 Hilchenbach. Die RuheForst GmbH ist eines von 2 bundesweit tätigen Unternehmen auf dem Gebiet der Waldbestattung.

Seitens der Verwaltung wird empfohlen, die in der Mustersatzung vorgegebenen Entgeltsätze aus markt- und wettbewerbswirtschaftlichen Gründen zu übernehmen. Die Entgeltsätze sind in 4 Wertungsstufen eingeteilt, deren Bewertung sich an direkten oder angrenzenden Naturelementen orientiert.

Die Nutzungszeit je Beisetzungsstelle beträgt 99 Jahre. Das Entgelt für die Herstellung der Graböffnung, der Beisetzung der Urne sowie das Verschließen des Grabes soll 200,00 € je Beisetzung betragen. Für Beisetzungen außerhalb der Regelarbeitszeit wird eine Zusatzentgelt in Höhe von 75,00 € erhoben.

Die sonstigen Regelungen entsprechen inhaltlich sonstigen öffentlich – rechtlichen Entgeltsatzungen.


Beschlussantrag:

Der Magistrat der Stadt Laubach beantragt über den Haupt- und Finanzausschuss, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Entwurf vorliegende Entgeltordnung zur Friedhofsordnung des Ruheforsts Vogelsberg - Laubach als Satzung.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Aufteilung des Entgeltaufkommens wurde in dem Dienstleistungsvertrag geregelt. Die Verwaltung geht im 1. Betriebsjahr von 100 Beisetzungen aus. Die Stadtkasse erhält damit durch Grabnutzungsentgelte einen Liquiditätszugang in Höhe von 25.000 € (100 Beisetzungen x 500 €, davon 50 %). Bedingt durch die Doppik wird durch Auflösung des gebildeten Sonderpostens ein jährlicher Ertrag in Höhe von 250 € auf die Dauer von 99 Jahren erzielt.

Die Beisetzungsentgelte stehen ausschließlich der Stadt zur Verfügung und betragen bei 100 Beisetzungen 20.000 € jährlich.


Anlagen:

1 Entwurf einer Entgeltordnung