Betreff
Einrichtung eines Freiwilligen Polizeidienstes hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 06.06.2007, eingeg. am 06.06.2007
Vorlage
197/2007
Aktenzeichen
022.165
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Seit dem Jahr 2000 ist der Freiwillige Polizeidienst in vielen hessischen Kommunen im Einsatz. Auch in Städten des Landkreises Gießen sind freiwillige Helfer in Dienst gestellt. Zielsetzung ist knapp zusammengefasst: "Präsenz zeigen, beobachten, melden".

Gerade in der Kernstadt, aber auch in den Ortsteilen haben Vandalismus und störender Radau zugenommen. Bürgerinnen und Bürger fühlen sich, so erleben wir es täglich, in zunehmendem Maße belästigt.

Hier können die Angehörigen des freiwilligen Polizeidienstes eingreifen. Gesetzlich haben sie die Möglichkeit, Personen zu befragen, Personalien aufzunehmen, verdächtige Gegenstände sicherzustellen und Platzverweise auszusprechen.

Die Ausbildung und Einweisung erfolgt durch die Polizei, mit der auch anschließend ein enges Zusammenarbeiten von Nöten ist.

Besonders hervorzuheben ist die Möglichkeit, die Freiwilligen aus Laubach zu wählen. "Nachbarn in Uniform" haben eine enge Kommunikation zu Bürgerinnen und Bürgern, ihnen ist am Wohl und der Sicherheit ihrer Kommune gelegen.

Auch Aktive aus ethnischen Gruppen, wie z.B. Spätaussiedler können als Freiwillige Helfer eingesetzt werden und hier den Kontakt zu Ihren Gruppen pflegen.

Dabei kann und darf der Freiwillige Polizeidienst kein Ersatz der Polizei sein. Laubach ist durch die Polizeistation in Grünberg abgedeckt, in vielen Fällen ist die Polizei aber sogar in Grünberg zu weit weg. So kann der Freiwillige Polizeidienst als Zusatz der "Grundversorgung" durch die Polizei wichtige Dienste leisten.

Die CDU-Fraktion sieht die Installierung eines Freiwilligen Polizeidienstes als Signal an die Bürgerinnen und Bürger, mit ihren Problemen in ernster Weise umzugehen.

Das Sicherheitsgefühl wird gestärkt und auftretende Probleme können ohne großes Aufsehen gelöst werden. Der Freiwillige Polizeidienst fungiert so als Ansprechpartner der Bürger und Scharnier zwischen der Stadt Laubach und ihrer Bürgerschaft.

Beschlussantrag:

Die CDU-Stadtverordnetenfraktion stellt den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Magistrat wird beauftragt, mit dem Land Hessen den Vertrag über den Einsatz eines Freiwilligen Polizeidienstes in der Stadt Laubach und ihren Ortsteilen abzuschließen. Es sollen vier bis sechs freiwillige Helfer in Dienst gestellt werden.
  2. Ferner wird der Magistrat beauftragt, nach Möglichkeiten zu suchen, den Freiwilligen Polizeidienst mit einer aufsuchenden Sozialarbeit zu verknüpfen. Dabei ist nach Möglichkeit der Internationale Bund hinzuzuziehen.
  3. Die zur Verwirklichung der Punkte 1 und 2 erforderlichen Mittel werden im Haushalt zur Verfügung gestellt.
  4. Nach Ablauf von 2 Jahren ab Vertragsschluss ist eine Verlängerung des Einsatzes erneut von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Jeder Helfer wird mit Uniform und Ausrüstung ausgestattet, die Kosten hierfür und für die Ausbildung trägt das Land Hessen.

Darüber hinaus ist eine Aufwandsentschädigung von 7,- € pro Freiwilligem und Stunde zu zahlen. Diese hat die Stadt Laubach zu tragen. Jeder Helfer darf maximal 20 Std. im Monat Dienst tun. Weiterhin sind mind. 50 Stunden Aus- und Fortbildung zu absolvieren, für die auch eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Somit belaufen sich die Kosten für einen Helfer für Ausbildung und Einsatz auf jährlich 2030,- €.