Betreff
Beschlussfassung der Geschäftsordnung des Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Laubach
Vorlage
183/2007
Aktenzeichen
029.4
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und anderer Gesetze vom 08.06.1998 (GVBl. I S. 214) wurde in der HGO die Regelung des § 4 c eingefügt. Danach soll die Gemeinde bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu soll die Gemeinde über die in der HGO vorgesehene Beteiligung der Einwohner hinaus geeignete Verfahren entwickeln und durchführen. Die gesetzliche Regelung stellt damit die Grundlage für die Aufstellung dieser Geschäftsordnung dar.

Diesbezüglich hat die Stadtverordnetenversammlung, nach bereits seit mehreren Jahren dauernden Beratungen im Jugend-, Sport-, Kultur und Sozialausschuss, in ihrer Sitzung am 14.11.2006 beschlossen, einen Kinder- und Jugendbeirat für die Stadt Laubach einzurichten.

Die beigefügte Geschäftsordnung für den Kinder- und Jugendbeirat entspricht im wesentlichen dem Aufbau der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und Ausschüsse. Sie wurde allerdings im Gegensatz zu den genannten Geschäftsordnungen sprachlich und inhaltlich vereinfacht, um sie für Kinder und Jugendliche möglichst verständlich zu machen.

Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.

Beschlussantrag:

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt- und Finanzausschuss, den Jugend, Sport-, Kultur- und Sozialausschuss sowie die Ortsbeiräte der Kernstadt und der Stadtteile den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die beigefügte Geschäftsordnung des Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Laubach.