Betreff
Schiedsamtsbezirk Laubach hier: Wiederwahl des Schiedsmannes
Vorlage
182/2007
Aktenzeichen
084.91
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die Amtszeit des Schiedsmannes ist nach Mitteilung des Amtsgerichtes Gießen vom 03. April 2007 am 08. Mai 2007 abgelaufen, sodass eine Neuwahl (Wiederwahl) durch die Stadtverordnetenversammlung unter Bezugnahme auf die Bestimmungen des Hess. Schiedsamtsgesetzes (HschAG) sowie der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften erforderlich wird.

Die Bestätigung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und –frauen liegt vor.

Nach § 4 HschAG bedarf es zur Wahl der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung. Die Wahl erfolgt für eine Amtszeit von 5 Jahren.

Herr Bürgermeister Spandau nimmt das Amt des Schiedsmannes seit 1991 wahr und verfügt aufgrund der von ihm in der Vergangenheit durchgeführten Verfahren über die notwendigen Erfahrungen für dieses Amt, sodass seine Wiederwahl empfohlen wird.

Herr Bürgermeister Spandau ist im Falle seiner Wahl mit der Berufung zum Schiedsmann einverstanden.

Es wird gebeten, wie beantragt, zu beschließen.

Beschlussantrag:

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt , Herrn Bürgermeister Claus Spandau, geb. am 14.12.1954 in Haverlah, wohnhaft in 35321 Laubach, Am Eselspfad 17, für weitere fünf Jahre zum Schiedsmann der Stadt Laubach zu wählen.