Betreff
Übertragung der Bäderbetriebe auf die Stadtwerke Laubach
Vorlage
181/2007
Aktenzeichen
801.00
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

  1. Übertragung der städtischen Bäderbetriebe auf die Stadtwerke Laubach
  2. Seit der Übernahme des Hallenbades vom Landkreis Giessen betreibt die Stadt ein Frei- und Hallenbad am Felix-Klippstein-Weg in Laubach. Zum 01.01.2005 wurde der Schwimmbadbetrieb an die Gemeinnützige Kultur und Bäder GmbH Laubach verpachtet. Für das Haushaltsjahr 2007 ist ein städtischer Betriebskostenzuschuss in Höhe von 250.000 € zur Aufrechterhaltung des Bäderbetriebes eingeplant. Die tatsächliche jährliche Kostenbelastung der Stadt (incl. Bauunterhaltung) wird bei 294.500 € erwartet.

    Ein in Auftrag gegebenes Gutachten über die steuerliche Gestaltung der Sanierungsmaßnahme kommt nach Abwägung von 5 möglichen Varianten zu dem Ergebnis, das Schwimmbad bei der Stadt zu belassen oder als Einlage in die Stadtwerke Laubach ein zu bringen (Gutachten siehe Anlage 1)

    Mit der Einbringung der Bäderbetriebe als 3. Betriebszweig in die Stadtwerke entsteht lediglich durch die Umstrukturierung ein einmaliger Arbeitsaufwand. Der laufende Buchhaltungsaufwand bleibt identisch. Die organisatorische Veränderung hat keine Auswirkung auf das vorhandene Personal. Der Betrieb gewerblicher Art bei der Stadt entfällt. Die steuerlichen Pflichten (Umsatzsteuer und Körperschaftssteuer) obliegen nach der Rechtsänderung ausschließlich den Stadtwerken.

    Nach der Erstellung einer Konzernbilanz ab 2012 ändert sich auch an der wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung der Stadt nichts.

    Mittels der Betriebskommission und über die Verabschiedung des Wirtschaftsplanes obliegt die Kontrolle des erweiterten Eigenbetriebes weiterhin der Stadtverordnetenversammlung. Der notwendige Vorsteuerabzug bei den laufenden Unterhaltungsaufwendungen sowie bei Investitionen ist bei beiden Varianten zu realisieren.

  3. 3. Änderungssatzung zur Eigenbetriebssatzung der Stadt Laubach mit Wirkung vom 01. August 2007
  4. In der Anlage 2 ist ein Entwurf der 3. Änderungssatzung zur Eigenbetriebssatzung der Stadtwerke Laubach beigefügt, in der die Erweiterung des Betriebszweiges "Bäderbetriebe" eingearbeitet ist (Es bleibt bei der Verpachtung an die gLKB GmbH!).

    Durch die Übertragung des Sachanlagevermögens Bäderbetriebe erhöht sich das Anlagevermögen der Stadtwerke um ca. 800.000 €. Genaue Zahlen können erst nach Vorlage der Eröffnungsbilanz der Stadt genannt werden, weil die Zu- und Abgänge aus 2006 und 2007 im Zuge der Jahresrechnung noch verbucht werden müssen. Es wird vorgeschlagen, das Stammkapital der Stadtwerke auf 1 Mio. € zu erhöhen. Für den Restbetrag ist vorgesehen, einen Sonderposten in der Bilanz aus zu weisen.

  5. Erneuerung der Lüftungstechnik und der Heizungsverteilung einschließlich der Regeltechnik
  6. Das Fachbüro Balneatechnik aus Wiesbaden hat eine umfangreiche Studie über den Zustand und den Investitionsbedarf im technischen Bereich des Hallen- und Freibades erarbeitet. Die Studie wurde in mehreren Gremien, besonders hervorzuheben ist hier die Informationsveranstaltung der Stadtverordnetenversammlung und des Magistrates vom 22.11.2006, vorgestellt. In dieser Veranstaltung wurden die unterschiedlichen Bauabschnitte, deren Reihenfolge und die einzelnen Kostengruppen erläutert sowie Fragen durch das Planungsbüro beantwortet.

    Im Ergebnis wurde durch die Studie aufgezeigt, dass aus baulicher Sicht eine Sanierung wirtschaftlich ist. Betreffend der Anlagentechnik zur energetischen Versorgung des Gebäudes wird darauf hingewiesen, dass trotz der durchgeführten stetigen Wartung und Pflege altersbedingte Mängel vorliegen. Ferner entspricht die vorhandene Technik, nach mittlerweile 30 Jahren, nicht mehr den geltenden Richtlinien und den heutigen energietechnischen Ansprüchen. Nach den ersten überschlägigen Ermittlung kann davon ausgegangen werden, dass bei der Komplettsanierung des Hallen- und Freibades ein Betrag von rd. 2,8 Mio Euro für die Aufrechterhaltung des Betriebes langfristig benötigt wird. Die Umsetzung der Sanierung kann in mehreren Abschnitten und je nach Priorität erfolgen.

    Bei der Realisierung des ersten Bauabschnittes werden im Hallenbad die Lüftungsanlage (Beckenumgang) und die Regeltechnik erneuert sowie das Becken wärmegedämmt.

    Im Rahmen des zuvor erteilten Planungsauftrages erfolgt weiter die Prüfung nach sinnvollen Kosteneinsparungsmöglichkeiten.

    Einen Auszug aus dem vorgenannten Gutachten der Fa. Balneatechnik zu dem 1. Sanierungsabschnitt ist als Anlage 3 beigefügt.

  7. Finanzierung des 1. Sanierungsabschnittes

Die Baukosten für den 1. Sanierungsabschnitt werden auf netto 560.000 € (brutto 666.400 €) incl. Ingenieurleistungen kalkuliert.

Bereits am 06.09.2006 hat die Finanzverwaltung bei dem Hess. Finanzministerium ein Darlehen nach den Konditionen der Abteilung C des Hess. Investitionsfonds für die Erneuerung der Lüftungsanlage im Hallenbad beantragt. Mit Bescheid vom 12.03.2007 – hier eingegangen am 14.03.2007 – wurde der Stadt Laubach ein zinsgünstiges Darlehen in Höhe von 250.000 € bewilligt. Die Landestreuhandstelle Hessen LTH hat mit Schreiben vom 30.03.2007 mitgeteilt, dass das Darlehen am 01.09.2007 zu 100 % ausgezahlt werden kann. Das Darlehen ist mit 3 % jährlich zu verzinsen und in 40 gleichen Halbjahresraten erstmals zum 15.12.2007 zu tilgen.

Darüber hinaus bietet die LTH Hessen an, die Vollfinanzierung der Investition durch ein weiteres zinsgünstiges Darlehen zu übernehmen.

Unterstellt, die Gesamtaufwendungen werden zu 100 % fremdfinanziert, so ergibt sich folgende Belastung im Wirtschaftsplan 2008:

250.000 € zu 3 % 7.500 € Zinsen und

12.500 € Tilgung

310.000 € zu 4,2 % 13.020 € Zinsen und

3.100 € Tilgung

Gesamtbelastung Schuldendienst 2008: 36.120 €

Durch die Inbetriebnahme der neuen Lüftung und die Erneuerung der Regelungstechnik werden jährliche Energieeinsparungen in Höhe von ca. 24.000 € erwartet. Steigende Energiekosten werden das Einsparpotential in den nächsten Jahren erhöhen. Die Auswirkungen der seit 2001 gestiegenen Energiekosten werden auf dem Diagramm der Anlage 4 deutlich. Für die Wärmeversorgung des Hallenbades und der Sport- und Kulturhalle wurden

im Jahre 2000 97.912,42 € und

im Jahre 2006 177.726,82 € fällig.

Dies entspricht einer prozentualen Steigerung von %. Der durchschnittliche Anteil für den Bäderbetrieb beträgt ca. 70 %.

Da die Energieeinsparung letztendlich bei der gLKB GmbH verbleibt, sollte dieser Einsparungsbetrag durch Erhöhung der jährlichen Pacht auf 24.000 € netto zum 01.01.2008 aufgefangen werden. Mit diesem notwendigen Schritt wird auch dem Vorwurf der Finanzbehörden bezüglich einer versteckten Subventionierung wirkungsvoll begegnet. Der jährliche Betriebskostenzuschuss in Höhe von 250.000 €, der nach der Übertragung durch die Stadtwerke zu zahlen ist, soll bis zum 31.12.2012 auf diesem Betrag gedeckelt werden. Es ist Aufgabe der Geschäftsleitung und des Aufsichtsrates, diese Vorgabe um zu setzen.

Bei der Gesamtbetrachtung der notwendigen Sanierung darf nicht außer acht gelassen werden, dass bei einer Unterlassung der Sanierung plötzlich auftretende Betriebsstörungen mit Schließung drohen, die Ertragsausfälle mit Folgekosten verursachen (siehe Mücke, Heuchelheim).

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die notwendigen finanziellen Mittel bereits im Nachtragswirtschaftsplan 2007 (250.000 € Darlehensaufnahme und 310.000 € Verpflichtungsermächtigung) zu veranschlagen. Bei den Stadtwerken gibt es gemäß § 103 Abs. 3 HGO ausgelaufene Darlehensermächtigungen in einer Gesamthöhe von 720.000 €. Wenn von diesen Darlehensermächtigungen die notwendigen 560.000 € erneut veranschlagt werden, so ergeben sich nach Auskunft der Kommunalaufsicht keine weiteren Prüfungsnotwendigkeiten.

Mit dieser Verfahrensweise ist sicher gestellt, dass sorgfältig und umfangreich die Maßnahme in 2007 vorbereitet wird (Planung, Ausschreibung) und bereits Anfang 2008 die Auftragsvergabe erfolgt Die Investition kann dann fristgerecht in den Sommerferien 2008 während der Schließung des Hallenbades realisiert werden.

Um die mittelfristige Liquidität der Stadtwerke zu sichern, ist jährlich der Bedarf an Kassenkrediten an zu passen.

Es wird ein jährlicher durchschnittlicher Verlustvortrag in Höhe von 320.000 € erwartet. Gleichzeitig wird der städtische Haushalt mittelfristig um diesen Betrag entlastet. Das Gesamtjahresergebnis in der Gesamtbilanz der Stadt wird davon nicht verändert. Es bleiben damit der Stadt mit ihren Unternehmensteilen ausreichend Zeit für notwendige Strukturverbesserungen.

Beschlussantrag:

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt- und Finanzausschuss, den Umwelt-, Bau-, Planungs – und Verkehrsausschuss und die Betriebskommission der Stadtwerke den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

    1. Die Übertragung der Vermögensgegenstände der städtischen Bäderbetriebe auf die Stadtwerke Laubach.
    2. Die 3. Änderungssatzung zur Eigenbetriebssatzung der Stadt Laubach mit Wirkung vom 01. August 2008 gemäß Anlage.
    3. Die Lüftungs- und Steuerungsanlagen im Hallenbad werden grundhaft erneuert.
    4. Zur Finanzierung der notwendigen Investitionen werden im Nachtragswirtschaftsplan 2007 250.000 € (Zinsgünstiges Darlehen Hess Investitionsfond Abt. C) und als Verpflichtungsermächtigung für 2008 weitere 310.000 € bereitgestellt.

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Ausführungen zu Punkt 4.

Anlagen:

Anlage 1 Steuerliches Gutachten

Anlage 2: Entwurf zur 3. Änderung der Eigenbetriebssatzung

Anlage 3: Erläuterung der Sanierungsmaßnahme durch die Fa. Balneatechnik

Anlage 4: Energiekosten 2001 – 2006 der Bäderbetriebe und der Sport- und Kulturhalle