Betreff
Bauleitplanung der Stadt Laubach, Stadtteil Lauter Bebauungsplan "An der Walkmühle" a.) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB b.) Beschlussfassung über die Entwurfsoffenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Vorlage
154/2007
Aktenzeichen
621.42
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Im Vorgriff auf die Durchführung des o. g. Bauleitplanverfahrens wurde der Antrag des Vorhabensträgers Herrn John Currey in der Ortsbeiratssitzung vom 20.02.2006 im Rahmen einer Ortsbegehung vor- und zur Diskussion gestellt. Der Ortsbeirat hat dem Vorhaben zugestimmt.

Das Grundstück Flur 11, Flurstück-Nr. 83/11 soll als Wohngebiet für 4-5 ca. 600-700 m² große Bauplätze ausgewiesen werden. Der restliche Bereich wird als Mischgebiet angesetzt.

Erschlossen wird das Plangebiet von der Kreisstraße 145 über das Grundstück Flur 11, Flurstück-Nr. 83/13 mit einer weiterführenden Privatstraße in das Baugebiet. Die Schmutzwasserableitung soll über ein Trennsystem mit Anschluss an die vorhandenen Grundstücksanschlüsse geregelt werden.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wurde bereits im Vorgriff gem. § 4 Abs. 1 BauGB den Behörden zur Stellungnahme vorgelegt. Bisher wurden keine grundsätzlichen Bedenken zum Planungsvorhaben vorgebracht.

Der Stadt Laubach entstehen keinerlei Kosten, da sich der Grundstückseigentümer Herrn John Currey verpflichtet hat, alle anfallenden Planungs- und Erschließungskosten zu übernehmen.

Es wird gebeten wie beantragt zu beschließen.

Beschlussantrag:

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Ortsbeirat Lauter und über den Umwelt-, Bau-, Planungs-, und Verkehrsausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung "An der Walkmühle" in der Gemarkung Lauter.
  2. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die bestehenden bzw. die bereits bebauten Anwesen Flur 11, Flurstück-Nr. 83/11, 85/1, 84 sowie das unbebaute Grundstück Flur 11, Flurstück-Nr. 83/11 an der Wetterfelder Straße (K 145). Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus beigefügter Planskizze ersichtlich.
  3. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung wird beschlossen.
  4. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt gleichzeitig den Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
  5. Der Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagelagebeschuss und der Ort sowie die Dauer der Entwurfsoffenlage sind fristgemäß ortsüblich bekannt zu machen.