Betreff
Bauleitplanung der Stadt Laubach, Stadtteil Lauter Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "An der Walkmühle" a.) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB b.) Beschluss über die Entwurfsoffenlegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Vorlage
153/2007
Aktenzeichen
621.41
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Im Vorgriff auf die Durchführung des o. g. Bauleitplanverfahrens wurde der Antrag des Vorhabensträgers John Currey in der Ortsbeiratssitzung vom 20.02.2006 im Rahmen einer Ortsbegehung vor- und zur Diskussion gestellt. Der Ortsbeirat hat dem Vorhaben zugestimmt.

Der Geltungsbereich der geplanten FNP-Änderung umfasst die bestehenden bzw. bereits bebauten Anwesen Flur 11, Flurstück-Nr. 83/13, 85/1 und 84 sowie das unbebaute Grundstück Flur 11, Flurstück-Nr. 83/11 an der Wetterfelder Straße (K 145). Zudem ist der Geltungsbereich aus beigefügter Planskizze ersichtlich.

Der Geltungsbereich der FNP-Änderung ist identisch mit der Begrenzung des Bebauungsplanes "An der Walkmühle".

Die Parzelle 83/11 wird als Wohnbaufläche (W) dargestellt, während der restliche Bereich als gemischte Baufläche (M) ausgewiesen werden soll. Im bisher rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist der gesamte Bereich als gewerbliche Baufläche (G) dargestellt.

Es wird gebeten wie beantragt zu beschließen.

Beschlussantrag:

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Ortsbeirat Lauter und über den Umwelt-, Bau-, Planungs-, und Verkehrsausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Änderungsplanes zum wirksamen Flächennutzungsplan im Bereich "An der Walkmühle" in der Gemarkung Lauter.
  2. Das Bauleitplanverfahren wird gem. § 8 Abs. 3 BauGB (im Parallelverfahren) mit dem Bebauungsplan "An der Walkmühle" durchgeführt
  3. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird als Entwurf mit Begründung beschlossen.
  4. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt gleichzeitig den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monates öffentlich auszulegen.
  5. Der Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss sowie Ort und Dauer der Offenlage sind fristgerecht ortsüblich bekannt zu machen.