Betreff
Bauleitplanverfahren der Stadt Laubach, Stadtteil Münster Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Auf der Dorfwiese" a) Abwägung über die Stellungnahmen im Rahmen der Entwurfsoffenlage und der Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4Abs. 2 BauGB b) Beschlussfassung zur Feststellung der Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 6 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage
148/2007
Aktenzeichen
621.41
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Am 09. Dezember 2004 erfolgte durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach der Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellungsbeschluss sowie der Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß BauGB.

Da sich das Grundstück zur damaligen Zeit im Landschaftsschutzgebiet befand, musste erst die Herausnahme beim RP Darmstadt beantragt werden. Diese liegt mittlerweile vor. Die Abwägungen über die Stellungnahmen im Rahmen der Verfahrensschritte und die Beschlussfassung über die Entwurfsoffenlage sowie die Beteiligung der Behörden wurde in der Stadtverordnetenversammlung vom 10. November 2006 beschlossen und durchgeführt.

Das Bauleitplanverfahren kann somit zum Ende gebracht werden und der Satzungsbeschluss des Bebauungsplan "Auf der Dorfwiese", 1. Änderung kann gefasst werden.

Die gesamten Planungskosten wurden durch die Vorhabensträger übernommen.

Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.

Beschlussantrag:

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Ortsbeirat Münster sowie den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt, nach eingehender Diskussion und Abwägung der vorliegenden Stellungnahmen, die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen (Synopse, Seite 1 - 8) als Stellungnahmen der Stadt Laubach.
  2. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach stellt die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Auf der Dorfwiese" am nordöstlichen Rand des Stadtteiles Münster fest; die zugehörige Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt.
  3. Die festgestellte Flächennutzungsplanänderung ist gemäß § 6 Abs.1 BauGB der höheren Verwaltungsbehörde, dem Regierungspräsidium Gießen, zur Genehmigung vorzulegen. Auf die Bestimmungen des § 6 Abs. 2 BauGB ist hinzuweisen.
  4. Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen.

Mit der Bekanntmachung wird die Flächennutzungsplanänderung wirksam.