Betreff
Bauleitplanverfahren der Stadt Laubach, Stadtteil Münster Bebauungplan "Auf der Dorfwiese", 1. Änderung a.) Abwägung über die Stellungnahmen im Rahmen der Entwurfsoffenlage und der Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB b)Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
Vorlage
146/2007
Aktenzeichen
621.41
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Am 09. Dezember 2004 erfolgte durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach der Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellungsbeschluss sowie der Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß BauGB.

Da sich das Grundstück zur damaligen Zeit im Landschaftsschutzgebiet befand, musste erst die Herausnahme beim RP Darmstadt beantragt werden. Diese liegt mittlerweile vor. Die Abwägungen über die Stellungnahmen im Rahmen der Verfahrensschritte und die Beschlussfassung über die Entwurfsoffenlage sowie die Beteiligung der Behörden wurde in der Stadtverordnetenversammlung vom 10. November 2006 beschlossen und durchgeführt.

Das Bauleitplanverfahren kann somit zum Ende gebracht werden und der Satzungsbeschluss des Bebauungsplan "Auf der Dorfwiese", 1. Änderung kann gefasst werden.

Die gesamten Planungskosten wurden durch die Vorhabensträger übernommen.

Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.

Beschlussantrag:

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Ortsbeirat Münster sowie den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt, nach eingehender Diskussion und Abwägung der vorliegenden Stellungnahmen, die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlung (Synopse Seite 1 - 10) als Stellungnahmen der Stadt Laubach.
  2. Der Bebauungsplan bleibt gegenüber der Entwurfsfassung (10/2006) unverändert.
  3. Der Umweltbericht wird gemäß (1) redaktionell ergänzt.

  4. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan "Auf der Dorfwiese", 1. Änderung, mit Begründung und Umweltbericht am nordöstlichen Rand des Stadtteiles Münster einschließlich der Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 5 HGO und § 81 HBO als Satzung.
  5. Der vorliegende Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB nach der Rechtswirksamkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes im entsprechenden Bereich, ortsüblich bekannt zu machen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan (1. Änderung) in Kraft.