Betreff
Bauleitplanung der Stadt Laubach, Stadtteil Münster Bebauungsplan "Am Riedweg" a.) Abwägung über die Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2, § 3 Abs. 1 und §4 Abs. 1 BauGB b.) Abwägung über die Stellungnahmen im Rahmen Entwurfsoffenlage und der Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB c.) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
Vorlage
144/2007
Aktenzeichen
621.41
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Das betroffene Grundstück befindet sich am Rand des Ortsteils Münster im Außenbereich. Es handelt sich hierbei um ein Gewerbegrundstück, auf dem ein Baustoffhandel befindet. Das Unternehmen wird durch die Familie Lang bereits seit der dritten Generation betrieben.

Die Vorhabensträger Frau Bettina Rock und Herr Markus Lang beabsichtigen zum einen eine Erweiterung der Lagerflächen und zum anderen eine langfristige Entwicklungsmöglichkeit sowie Bestandssicherung. Im Vorgriff des Bauleitplanverfahrens gab es mehrere Termine mit unterschiedlichen Behördenvertretern. Im Anschluss an die erste Offenlegung wurde von Seiten der Fachbehörden eine planerische Anbindung an den Ortsrand gefordert. Aus diesem Grund und mit Zustimmung des nördlich angrenzenden Grundstückseigentümers wurde der Geltungsbereich erweitert und der Bebauungsplan erneut offengelegt. Die Frist der Offenlegung ist mittlerweile abgelaufen, so dass ein Beschluss über die Änderung des Flächennutzungsplanes und der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes "Am Riedweg" gefasst werden kann.

Die Planungskosten wurden durch die Vorhabensträger übernommen.

Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.

Beschlussantrag:

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Ortsbeirat Münster sowie den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt, nach eingehender Diskussion und Abwägung der vorgelegten Stellungnahmen, die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen (Synopse, Seite 1 - 30) als Stellungnahmen der Stadt Laubach.
  2. Der Bebauungsplan wird nach Durchführung der Entwurfsoffenlage und der Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB gemäß dem Abwägungsergebnis redaktionell geändert; da den Anregungen der Behörden insgesamt entsprochen wurde, sind die Behörden nicht weiter berührt.
  3. Der betroffenen Öffentlichkeit (Eigentümer des Flurstückes 12 und des Flurstückes 22) wurden nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB abermals Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

    Der Umweltbericht bleibt nach Durchführung der Entwurfsoffenlage unverändert.

  4. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt gem. § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan "Am Riedweg" mit Begründung und Umweltbericht südlich der Ortslage von Münster einschließlich der Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 5 HGO und § 81 HBO als Satzung.
  5. Der vorliegende Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB – nach der Rechtswirksamkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes im entsprechenden Bereich – ortsüblich bekannt zu machen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.