Betreff
Bauleitplanung der Stadt Laubach, Stadtteil Münster Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Am Riedweg" a.) Abwägung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen im Rahmen der Verfahrensdurchführung gemäß §§ 3 und 4 BauGB b) Beschlussfassung zur Feststellung der Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § Abs. 6 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage
143/2007
Aktenzeichen
621.41
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Das betroffene Grundstück befindet sich am Rand des Ortsteils Münster im Außenbereich. Es handelt sich hierbei um ein Gewerbegrundstück, auf dem ein Baustoffhandel befindet. Das Unternehmen wird durch die Familie Lang bereits seit der dritten Generation betrieben.

Die Vorhabensträger Frau Bettina Rock und Herr Markus Lang beabsichtigen zum einen eine Erweiterung der Lagerflächen und zum anderen eine langfristige Entwicklungsmöglichkeit sowie Bestandssicherung. Im Vorgriff des Bauleitplanverfahrens gab es mehrere Termine mit unterschiedlichen Behördenvertretern. Im Anschluss an die erste Offenlegung wurde von Seiten der Fachbehörden eine planerische Anbindung an den Ortsrand gefordert. Aus diesem Grund und mit Zustimmung des nördlich angrenzenden Grundstückseigentümers wurde der Geltungsbereich erweitert und der Bebauungsplan erneut offengelegt. Die Frist der Offenlegung ist mittlerweile abgelaufen, so dass ein Beschluss über die Änderung des Flächennutzungsplanes und der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes "Am Riedweg" gefasst werden kann.

Die gesamten Planungskosten des Verfahrens wurden durch die Vorhabensträger übernommen.

Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.

Beschlussantrag:

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Ortsbeirat Münster sowie den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt, nach eingehender Diskussion und Abwägung der vorliegenden Stellungnahmen, die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen (Synopse, Seite 1 - 7) als Stellungnahmen der Stadt Laubach.
  2. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach stellt gemäß § 6 Abs. 6 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Am Riedweg" südlich der Ortslage im Stadtteil Münster fest; die zugehörige Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt.
  3. Die festgestellte Flächennutzungsplanänderung ist gemäß § 6 Abs. 1 BauGB der höheren Verwaltungsbehörde, dem Regierungspräsidium Gießen, zur Genehmigung vorzulegen. Auf die Bestimmungen des § 6 Abs. 2 BauGB ist hinzuweisen.
  4. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen.

Mit der Bekanntmachung wird die Flächennutzungsplanänderung wirksam.