Betreff
Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Laubach
Vorlage
141/2007
Aktenzeichen
131.01
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die Änderung in § 10 Abs. 2 des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG), wonach ehrenamtliche Feuerwehrangehörige über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus Einsatzdienst leisten können, hat eine Überarbeitung des Satzungsmusters für die Freiwillige Feuerwehr (Feuerwehrsatzung) notwendig gemacht. Das neue Satzungsmuster wurde – wie bereits in der Vergangenheit – in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Städte- und Gemeindebund sowie dem Landesfeuerwehrverband Hessen e.V. erstellt.

Mit Änderung der Satzung wird u.a. auch dem demographischen Wandel der Bevölkerung Rechnung getragen, so dass auf Antrag bis Vollendung des 62. Lebensjahres eine Zugehörigkeit zur Einsatzabteilung beibehalten werden kann.

Neben der Berücksichtigung der Neufassung des § 10 Abs. 2 HBKG wurde zudem die Präambel angepasst und in § 9 Abs. 3 auf freiwilliger Basis die Tätigkeit der Mitglieder der Alters- und Ehrenabteilung im Bereich der Ausbildung, der Gerätewartung und der Brandschutzerziehung neu in die Satzung aufgenommen.

 

Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.

Beschlussantrag:

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die vorgelegte 1. Änderungssatzung zur Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Laubach.