Vorschlag zur Ernennung einer Ortsgerichtsschöffin/Ortsgerichtsvorsteherin
Begründung:
Der Präsident des Amtsgerichtes Gießen hat mit
Schreiben vom 01.12.2015 mitgeteilt, dass der bisherige Ortsgerichtsvorsteher Heinz-Dieter
Kraushaar zum 31.12.2015 sein Amt
niedergelegt hat. Umgehend ist zur Neubesetzung dieses Amtes eine geeignete Person gem. § 7 Abs. 2
OGG vorzuschlagen.
Gemäß § 7, Abs. 2 OGG hat die Gemeinde Personen
vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl
der Gemeindevertreter entfallen sind. Der Ortsbeirat Ruppertsburg hat in seiner
letzten Sitzung am 04. Februar 2016 Frau Felicitas Schön-Henkel, geb. am 07.11.1963,
wohnhaft in 35321 Laubach, Stadtteil Ruppertsburg, Am Pressberg 13, als
Ortsgerichtsschöffin und gleichzeitig Ortsgerichtsvorsteherin vorgeschlagen. Die
Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim. Wenn niemand widerspricht, kann
durch Zuruf oder Handaufhebung abgestimmt werden.
Die persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung der
Vorgeschlagenen gemäß § 8 OGG werden erfüllt.
Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den
Haupt-, Bau- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung
wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
schlägt Frau Felicitas Schön-Henkel, wohnhaft in 35321 Laubach, Stadtteil Ruppertsburg,
gemäß § 7 Abs. 2 des OGG für die Neubesetzung des Amtes der Ortsgerichtsschöffin
und gleichzeitig Ortsgerichtsvorsteherin
des Ortsgerichtes Laubach IV für die Dauer von 10 Jahren dem Präsidium des
Amtsgerichtes Gießen, vor.