Betreff
Ortsgerichtswesen des Ortsgerichtes Laubach IV
Vorschlag zur Ernennung einer Ortsgerichtsschöffin/Ortsgerichtsvorsteherin
Vorlage
027/2016
Aktenzeichen
084.11
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Der Präsident des Amtsgerichtes Gießen hat mit Schreiben vom 01.12.2015 mitgeteilt, dass der bisherige Ortsgerichtsvorsteher Heinz-Dieter Kraushaar zum 31.12.2015  sein Amt niedergelegt hat. Umgehend ist zur Neubesetzung dieses  Amtes eine geeignete Person gem. § 7 Abs. 2 OGG vorzuschlagen.

 

Gemäß § 7, Abs. 2 OGG hat die Gemeinde Personen vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter entfallen sind. Der Ortsbeirat Ruppertsburg hat in seiner letzten Sitzung am 04. Februar 2016 Frau Felicitas Schön-Henkel, geb. am 07.11.1963, wohnhaft in 35321 Laubach, Stadtteil Ruppertsburg, Am Pressberg 13, als Ortsgerichtsschöffin und gleichzeitig Ortsgerichtsvorsteherin vorgeschlagen. Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufhebung abgestimmt werden.

Die persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung der Vorgeschlagenen gemäß § 8 OGG werden erfüllt.

 

Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt-, Bau- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach schlägt Frau Felicitas Schön-Henkel, wohnhaft in 35321 Laubach, Stadtteil Ruppertsburg, gemäß § 7 Abs. 2 des OGG für die Neubesetzung des Amtes der Ortsgerichtsschöffin  und gleichzeitig Ortsgerichtsvorsteherin des Ortsgerichtes Laubach IV für die Dauer von 10 Jahren dem Präsidium des Amtsgerichtes Gießen, vor.