Begründung:
Die Amtszeit des Schiedsamtsstellvertreters ist nach
Mitteilung des Amtsgerichtes Gießen vom 16. Februar 2016 am 11. Mai 2016
abgelaufen, sodass eine Neuwahl (Wiederwahl) durch die
Stadtverordnetenversammlung unter Bezugnahme auf die Bestimmungen des Hess.
Schiedsamtsgesetzes (HschAG) sowie der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften
erforderlich wird.
Nach § 4 HschAG bedarf es zur Wahl der Mehrheit der
gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung. Die Wahl
erfolgt für eine Amtszeit von 5 Jahren.
Nach einer öffentlichen Ausschreibung hat sich Herr
Bürgermeister Peter Klug mit Schreiben vom 21.03.2016 für dieses Amt beworben.
Weitere Bewerbungen lagen nicht vor. Herr Klug nimmt das Amt des
Schiedsamtsstellvertreters seit 2011 wahr und verfügt aufgrund der von ihm in
der Vergangenheit durchgeführten Verfahren über die notwendigen Erfahrungen für
dieses Amt, sodass seine Wiederwahl empfohlen wird.
Die Bestätigung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und
–frauen liegt bereits vor.
Die Einverständniserklärung von Herrn Bürgermeister Peter
Klug liegt ebenfalls vor.
Es wird gebeten, wie beantragt, zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt-,
Bau- und Finanzausschuss den Antrag, die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
beschließt, Herrn Bürgermeister Peter Ernst Klug, geb. am 14.11.1979 in
Fulda, wohnhaft in 35321 Laubach, Buchenweg 5, für weitere fünf Jahre zum
Schiedsamtsstellvertreter der Stadt Laubach zu wählen.