Betreff
Schiedsamtsbezirk Laubach hier: Wiederwahl des Schiedsamtsstellvertreters
Vorlage
026/2016
Aktenzeichen
084.91
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Die Amtszeit des Schiedsamtsstellvertreters ist nach Mitteilung des Amtsgerichtes Gießen vom 16. Februar 2016 am 11. Mai 2016 abgelaufen, sodass eine Neuwahl (Wiederwahl) durch die Stadtverordnetenversammlung unter Bezugnahme auf die Bestimmungen des Hess. Schiedsamtsgesetzes (HschAG) sowie der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften erforderlich wird.

 

Nach § 4 HschAG bedarf es zur Wahl der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung. Die Wahl erfolgt für eine Amtszeit von 5 Jahren.

 

Nach einer öffentlichen Ausschreibung hat sich Herr Bürgermeister Peter Klug mit Schreiben vom 21.03.2016 für dieses Amt beworben. Weitere Bewerbungen lagen nicht vor. Herr Klug nimmt das Amt des Schiedsamtsstellvertreters seit 2011 wahr und verfügt aufgrund der von ihm in der Vergangenheit durchgeführten Verfahren über die notwendigen Erfahrungen für dieses Amt, sodass seine Wiederwahl empfohlen wird.

Die Bestätigung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und –frauen liegt bereits vor.

 

Die Einverständniserklärung von Herrn Bürgermeister Peter Klug liegt ebenfalls vor.

 

Es wird gebeten, wie beantragt, zu beschließen.

 

 

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt-, Bau-  und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt, Herrn Bürgermeister Peter Ernst Klug, geb. am 14.11.1979 in Fulda, wohnhaft in 35321 Laubach, Buchenweg 5, für weitere fünf Jahre zum Schiedsamtsstellvertreter der Stadt Laubach zu wählen.