Betreff
Beratung und Beschlussfassung über notwendige Änderungen der Beschlussvorlage 822/2015 über die Umsetzung von Maßnahmen des Kommunalen Investitionsprogrammes für Kommunen (KIP)
Vorlage
023/2016
Aktenzeichen
790.04
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Zur Information der neugewählten Mandatsträger werden die Vorlage und Protokollauszüge der Vorlage 822/2015 nochmals in der Anlage beigefügt.

 

Die Änderungen in der vorgenannten Vorlage in Bezug auf die Umsetzung von Maßnahmen sind notwendig, um die zwischenzeitlich konkretisierten Fördervoraussetzungen erfüllen zu können.

 

Nachfolgend erläutert die Verwaltung die wesentlichen Veränderungen:

 

1. Radweg  von Hellwig bis B 276 – 150.000 €

 

Der Bau von Radwegen im Bundesprogramm wird nur dann gefördert, wenn die Kommune nachweisen kann, dass dadurch eine Verbesserung der Luftqualität erreicht werden kann. Die Voraussetzungen werden bei innerstädtischen Radwegen grundsätzlich unterstellt, nicht aber bei Radwegen die mehr der Förderung des Radtourismus dienten. Seitens der Verwaltung wird deshalb vorgeschlagen, die Maßnahme über das Landesprogramm fördern zu lassen.

 

2.         Barrierefreies Rathaus – 150.000 €

 

Die Maßnahme im Tausch mit dem Radweg zwischen Bundes- und Landesprogramm vorzunehmen, scheitert daran, dass Maßnahmen zur Förderung der Barrierefreiheit nur im Bereich des öffentlichen Straßenraumes und nur dort wo es entsprechende städtebauliche Vereinbarungen gibt, gefördert wird. Die Maßnahme barrierefreies Rathaus soll deshalb im Landesprogramm verbleiben.

 

3.         Maßnahmen im Bundesprogramm

 

Im Grunde genommen fokussieren sich für Laubach Maßnahmen aus dem Bundesprogramm ausschließlich auf die energetische Sanierung von Gebäuden. Im Bundesprogramm muss  die Einzelmaßnahme mindestens ein Volumen von 10.000 € haben. Diese Einschränkung gilt auch im Landesprogramm mit Ausnahme für Pauschalmittel. Die Pauschalmittel haben ein Volumen von max. 20 % der Fördersumme (ca. 74.000  €).

Aufgrund dieser Ausschluss - Kriterien empfiehlt die Verwaltung folgende Maßnahmen im Bundes- und Landesprogramm:

 

I. Bundesprogramm:

 

Bundesmittel

  825.745,00 €

 

 

beantragt

Summen

ja

2017

Laubach

Jugendgästehaus - Dach

   200.000,00 €

 

ja

2017

Laubach

Rathaus Fenster

   165.000,00 €

   365.000,00 €

ja

2017

Laubach

Rathaus Lüftung

   125.000,00 €

   490.000,00 €

ja

2017

Laubach

Rathaus Nischen + Heizkörper

     60.000,00 €

   550.000,00 €

ja

2016

Ruppertsburg

DGH - Fenster

     55.000,00 €

   605.000,00 €

ja

2016

Lauter

DGH - Fenster

     50.000,00 €

   655.000,00 €

ja

2018

Goki

DGH - Fenster

     20.745,00 €

   675.745,00 €

nein

2017

OT-Röthges

DGH - Fenster

     10.000,00 €

   685.745,00 €

nein

2016

OT-Ruppertsburg

Heizung im alten Rathaus

     10.000,00 €

   695.745,00 €

nein

2017

OT-Wetterfeld

Fensterfront

     27.500,00 €

   723.245,00 €

nein

2018

Laubach

SKH - Fenster, Teilaus-
tausch + Gaststätte kompl

   105.000,00 €

   828.245,00 €

  828.245,00 €

 

Nachrücker / Reserve

 

 

Laubach

Bauhof - FZ-Halle

     30.000,00 €

 

 

Laubach

Bauhof - Hallentore

     10.000,00 €

 

 

 

Laubach

Hallenbad  - Fenster

     30.000,00 €

 

 

 

II. Landesprogramm:

Landesmittel:

  377.953,00 €

beantragt:

Summen

 nein

2016

Laubach

Radweg Hellwig bis B276

   150.000,00 €

 

 nein

2017

Rathaus

Barrierefreiheit

   150.000,00 €

   300.000,00 €

nein

2017

Freienseen

Radweg

     25.000,00 €

   325.000,00 €

nein

2017

OT-Laubach

Friedhof, Sanierung Treppenanlage

     10.000,00 €

   335.000,00 €

nein

2017

OT-Altenhain

Sanierung Friedhofswege

     15.000,00 €

   350.000,00 €

nein

2017

OT-Lauter

Friedhof, Parkplatz ausbauen

     10.000,00 €

   360.000,00 €

nein

2018

OT-Gonterskirchen

FWGH, Umbau Tore in Fensterfront

     10.000,00 €

   370.000,00 €

nein

2016

OT-Freienseen

LED-Beleuchtung

     10.000,00 €

   380.000,00 €

nein

2017

OT-Münster

Fenster (3 Stück, hinterer Eing.)

     10.000,00 €

   390.000,00 €

  390.000,00 €

 

Nachrücker / Reserve

HH 2017

Ruppertsburg

Radweg

     54.000,00 €

 

 

Wetterfeld

Radweg

     25.000,00 €

 

 

Laubach

Nebenräume Rathaus

     70.000,00 €

 

Die Verwaltung beabsichtigt die einzelnen Maßnahmen bis spätestens Ende 2018 um zu setzen. Die ersten sieben Maßnahmen im Bundesprogramm sind bereits genehmigt worden. Nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung werden die restlichen Maßnahmen angemeldet.

 

Alle Maßnahmen werden in dem Nachtragshaushaltsplan der Stadt eingearbeitet.

 

Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat stellt über den Haupt-, Finanz- und Planungsausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage dargestellten notwendigen Veränderungen bei der Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des KIP

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Maßnahmen gelten auch ohne Veranschlagung im Haushalt als genehmigt. Dies gilt auch für die notwendige Aufnahme von Darlehen.

 

 

Anlagen:

 

pdf - Tabelle der Maßnahmen des Bundes- und Landesprogrammes mit Zeitplanung