Begründung:
Nach § 6 Absatz 2 der Satzung des KGRZ KIV in Hessen
wählen die Vertretungskörperschaften der Mitgleider für die Dauer ihrer
Amtszeit sowohl Vertreter/-in als auch Stellvertreter/-in für die
Verbandsversammlung des KGRZ KIV in Hessen.
Es wird vorgeschlagen, Herrn Bürgermeister Peter Klug
und als Stellvertreter Herrn Systemadministrator Günter Kauß, zu wählen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt den Antrag, die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
wählt gem. § 6 Abs. 2 der Satzung des KGRZ KIV in Hessen, bis zum Ende der
Wahlzeit für die Verbandsversammlung des KGRZ KIV in Hessen
a.
Als Vertreter
Herrn Bürgermeister Peter Klug
b.
Als dessen
Stellvertreter Herrn Günter Kauß
Finanzielle Auswirkungen:
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Anlagen:
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