Begründung:
Die Stadt Laubach wird bis spätestens Ende
Juni 2016 ein integriertes Klimaschutzkonzept erstellen. Als Folgeprojekt soll
jetzt im Quartier ein weiterer Schritt zur nachhaltigen Reduzierung von
Emissionen besonders von CO 2 umgesetzt werden.
Das Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung"
ist Bestandteil des Energiekonzeptes der Bundesregierung vom 28.09.2010. Zur
Erreichung der Klimaschutzziele bis 2020 bzw. 2050 sind zahlreiche Maßnahmen
zur Steigerung der Energieeffizienz in den Kommunen dringend erforderlich. Seit
2008 wird die Erstellung kommunaler Klimaschutzkonzepte für alle
klimarelevanten Bereiche einer Kommune im Rahmen der Nationalen
Klimaschutzinitiative (NKI) finanziell unterstützt. Mit dem neuen KfW-Programm
"Energetische Stadtsanierung" sollen nun vertiefte integrierte Quartierskonzepte
zur Steigerung der Energieeffizienz der Gebäude und der Infrastruktur
insbesondere zur Wärmeversorgung entwickelt und umgesetzt werden.
Integrierte Quartierskonzepte zeigen unter
Beachtung aller anderen relevanten städtebaulichen, denkmalpflegerischen,
baukulturellen, wohnungswirtschaftlichen und sozialen Aspekte auf, welche
technischen und wirtschaftlichen Energieeinsparpotenziale im Quartier bestehen
und welche konkreten Maßnahmen ergriffen werden können, um kurz-, mittel- und
langfristig CO2-Emissionen zu reduzieren. Sie bilden eine zentrale strategische
Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für eine an der Gesamteffizienz energetischer
Maßnahmen ausgerichtete Investitionsplanung in Quartieren. Insbesondere soll
auch der Anschluss von Objekten an die bestehende Fernwärmetrasse geprüft
werden.
Die KfW bezuschusst mit dem Programm 432 die
Kosten für die Erstellung eines integrierten Konzepts auf Quartiersebene und in
der Folge auch die Kosten für einen
Sanierungsmanager, der die Planung sowie die Realisierung der in den
Konzepten vorgesehenen Maßnahmen begleitet und koordiniert. Ziel ist eine
deutliche Steigerung der Energieeffizienz sowie der CO2-Minderung im
Quartier.
Fördervoraussetzung ist, dass die Kommune,
sofern sie nicht selbst Zuschussbegünstigte ist, feststellt, dass es sich um
ein förderfähiges Quartier im Sinne der v. g. Beschreibung mit einer
angemessenen Fläche handelt und die Beantragung von Zuschüssen für das
jeweilige Quartier mit den beschlossenen städtischen Planungen und
energetischen Entwicklungskonzepten vereinbar ist.
Der Zuschuss
beträgt 65 % der förderfähigen Kosten entsprechend der Komponenten zur
Erstellung von integrierten Konzepten, bei finanzschwachen Kommunen, die nach
dem jeweiligen Haushaltsrecht ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen
haben, 95 %. Das Konzept sollte in der Regel innerhalb eines Jahres - beginnend
ab dem Datum der Auftragserteilung - fertig gestellt und durch den Auftraggeber
abgenommen sein.
Das integrierte Konzept sollte dabei insbesondere
folgende Aspekte berücksichtigen:
•
Betrachtung
der für das Quartier maßgeblichen Energieverbrauchssektoren (insbesondere kommunale
Einrichtungen, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen, Industrie, private Haushalte)
und deren Energieeinspar- und Effizienzpotenziale (Ausgangsanalyse)
•
Beachtung
vorhandener integrierter Stadtteilentwicklungs- (INSEK) oder wohnwirtschaftlicher
Konzepte bzw. integrierter Konzepte auf kommunaler Quartiersebene sowie von
Fachplanungen und Bebauungsplänen
•
Aktionspläne
und Handlungskonzepte unter Einbindung aller betroffenen Akteure
(einschließlich Einbeziehung der Öffentlichkeit)
•
Aussagen
zu baukulturellen Zielstellungen unter Beachtung der Denkmale und
erhaltenswerter Bausubstanz sowie bewahrenswerter Stadtbildqualitäten
•
Gesamtenergiebilanz
des Quartiers als Ausgangspunkt sowie als Zielaussage für die energetische
Stadtsanierung unter Bezugnahme auf die im Energiekonzept der Bundesregierung
vom 28.9.2010 formulierten Klimaschutzziele für 2020 bzw. 2050 und bestehende
energetische Ziele auf kommunaler Ebene
•
Analyse
möglicher Umsetzungshemmnisse (technisch, wirtschaftlich, zielgruppenspezifisch
bedingt) und deren Überwindung, Gegenüberstellung möglicher Handlungsoptionen
•
Benennung
konkreter energetischer Sanierungsmaßnahmen und deren Ausgestaltung (Maßnahmenkatalog).
Um realistische Synergieeffekte zu erzielen sind dabei die quartiersbezogenen
Interdependenzen zu berücksichtigen.
•
Aussagen
zu Kosten, Machbarkeit und zur Wirtschaftlichkeit der Sanierungsmaßnahmen.
Alle Maßnahmen der interaktiven Erarbeitung
des Konzepts, Partizipation und Information können Bestandteil der
Konzeptentwicklung sein. Das umfasst die Abstimmung mit den relevanten Akteuren
im Stadtteil, die Ansprache und Information von Eigentümern, Mietern und der
Bürgerschaft. Diese können ggf. gesondert durch den Sanierungsmanager in enger
Zusammenarbeit übernommen werden. Ein Sanierungsmanager kann nach Erstellung
des integrierten Konzeptes für die Dauer von maximal 3 Jahren ebenfalls
gefördert werden. Der Sanierungsmanager hat die Aufgabe, auf der Basis eines
integrierten Konzepts:
•
den
Prozess der Umsetzung zu planen,
•
einzelne
Prozessschritte für die übergreifende Zusammenarbeit und Vernetzung wichtiger
Akteure zu initiieren,
•
Sanierungsmaßnahmen
der Akteure zu koordinieren und zu kontrollieren und
•
als
Anlaufstelle für Fragen der Finanzierung und Förderung zur Verfügung zu stehen.
Das Quartier „Am Ramsberg“ mit einer
Gesamtgröße von __ ha weist alle notwendigen Parameter für ein geeignetes
Stadtquartier im Sinne der KfW-Förderung für die Energetische Stadtsanierung
auf. Ziel dabei ist es die unterschiedlichen Wohnsiedlungsbereiche energetisch
umfassend zu modernisieren.
Aus energetischer Sicht gibt es im Quartier Am
Ramsberg sowohl im Ein- und Zweifamilienhausbereich als auch in den Wohnanlagen
der Mehrfamilienhäuser Potenzial zur Sanierung. Darüber hinaus weist das Gebiet
zahlreiche öffentliche Einrichtungen auf wie die Gesamtschule, die
Jugendherberge, das Hallenbad und die Sport- und Kulturhalle. Das
Quartierskonzept im Gebiet Am Ramsberg soll einen Impuls setzen und sowohl
private Eigentümer als auch Wohnungsbaugesellschaften bei der Sanierung
fundierte Unterstützung geben. Darüber hinaus ist die städtebauliche
Entwicklung des Quartiers zu fördern. Die Wohnbevölkerung sowie zahlreiche
andere Akteure werden bereits im Zuge der Konzepterstellung intensiv beteiligt
und für das Thema Sanierung sensibilisiert.
Die Bauverwaltung möchte mit der
Quartiersanierung auch die Neuorientierung der Wärmeversorgung für das Frei-
und Hallenbad, der Sport- und Kulturhalle sowie der Gesamtschule kombinieren.
Gleichzeitig verfolgt die Verwaltung das Ziel, ggf. das vorhandene
Fernwärmenetz auszubauen, um langfristig die Leitungskosten niedrig zu halten.
Kreisverwaltung und Wohnungsbaugesellschaft Laubach Grünberg wurden vorab
informieren und sollen zeitnah in das Konzept eingebunden werden.
Gerade die Ein- und Zweifamilienhäuser, die
Ende der 60-iger bzw. in den 70-iger Jahre gebaut wurden, sind noch zum großen
Teil mit ineffizienten Heizungsanlagen ausgestattet. In Gesprächen mit Hauseigentümer
wird immer wieder deutlich, dass viel Unkenntnis über wirksame staatliche
Fördermaßnahmen bestehen. Mit dem Klimamanager
(Fachbüro) können wir notwendige Kenntnisse vermitteln und in eine breit
angelegte Bürgerbeteiligung einsteigen.
Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu
entscheiden.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt über den Haupt- und
Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt
beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt
für den Bereich „Am Ramsberg“ eine
energetische Stadtsanierung zu initiieren. Für die Erstellung eines
integrierten Konzeptes auf Quartiersebene gemäß den Anforderungen des KfW
Programms „Energetische Stadtsanierung" wird ein Antrag auf Bezuschussung
bei der KfW-Bank gestellt. Ein Ingenieurbüro wird hierzu mit der Erstellung eines
integrierten Quartierkonzeptes nach Bewilligung
beauftragt.
Die notwendigen finanziellen Mittel werden
gem. § 100 HGO in Höhe von bis zu 70.000
€ bereitgestellt. Bei einem 95%-igen Zuschuss beträgt der Eigenanteil 3.500 €.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Erarbeitung wird einen Zeitraum von ca.
12 Monate erfordern und voraussichtlich Gesamtkosten in Höhe von 70.000 €
verursachen. Der von der Stadt Laubach
aufzubringende Eigenanteil beträgt 5 %.
Erstellung eines
integrierten Quartierskonzeptes 70.000,00
€
beantragter
Zuschuss 66.500,00 €
Eigenanteil der
Stadt Laubach 3.500,00
€
Die Verwaltung wird den Förderantrag für
einen Zuschuss im Rahmen des Förderprogramms „Energetische
Stadtsanierung", Programm 432 bei der KfW stellen.
Anlagen:
Anlage 1: Merkblatt KfW Energetische
Stadtsanierung - Zuschüsse für integrierte Quartiers-konzepte und
Sanierungsmanager
Anlage 2: Übersichtsplan Quartier Am Ramsberg