Betreff
Kenntnisnahme der Berichterstattung 02/2015 zum Hess. kommunalen Rettungsschirm für Kommunen (HKRS)
Vorlage
858/2016
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Vertragsgemäß hat die Stadt Laubach zum Stand 31.12.2015 den Stand zur Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen mit dem Land Hessen der Kommunalaufsicht zu melden.  Der Bericht wurde bereits am 01.03.2016 elektronisch an das RP Gießen übersandt.

In der Anlage ist der schriftliche Bericht beigefügt. Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass die Stadt Laubach seit 2013 (Beginn der vertraglichen Vereinbarung mit dem Land Hessen) alle Vorgaben eingehalten und sogar nachfolgende Verbesserungen im Ordentlichen Ergebnis erreicht hat:

 

Jahr

Lt.Vertrag

Ist ohne JA

Ergebnis

2013

-       119.10

-       98.10

+ 21.00

2014

-       118.53

-       77.35

+41.18

2015

-       72.91

-       26.28

+ 46.63

2016

+ 0,21

+ 94,90

+ 94.69

           

Die positive Entwicklung ist den sehr guten steuerlichen Erträgen, der niedrigen Zinsphase und für 2016 dem neuen KFA geschuldet. Damit konnten die teilweise negativen Entwicklungen der einzeln gemeldeten Maßnahmen aufgefangen werden.

 

Das neue Kommunale Investitionsprogramm mit einem Umfang von 1,2 Mio EURO unterstützt die Stadt nachhaltig bei der zukünftigen Entwicklung der Verbindlichkeiten aus Investitionen und wird durch den Schwerpunkt energetische Sanierung eine Entlastung der zukünftigen Verwaltungsergebnisse herbeiführen.

 

Der Bericht der Stadt Laubach und die Berichte aus anderen Rettungsschirmkommunen machen deutlich, dass die Kommunen die nur zögerlich ihre Steuersätze angehoben haben, auch diejenigen sind, die die vertraglichen Vereinbarungen noch nicht einhalten können.

 

Es wird um Kenntnisnahme gebeten.

Beschlussantrag:

Der Magistrat stellt über den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Bericht der Verwaltung zum Stand der Vereinbarung zum HKRS 31.12.2015 zustimmend zur Kenntnis.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die vertraglichen Vereinbarungen können seitens der Stadt eingehalten werden.

Anlagen:

 

Kopie des Berichtes an die Kommunalaufsicht