Begründung:
Vertragsgemäß hat die Stadt Laubach zum Stand
31.12.2015 den Stand zur Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen mit dem
Land Hessen der Kommunalaufsicht zu melden.
Der Bericht wurde bereits am 01.03.2016 elektronisch an das RP Gießen
übersandt.
In der Anlage ist der schriftliche Bericht beigefügt.
Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass die Stadt Laubach seit 2013
(Beginn der vertraglichen Vereinbarung mit dem Land Hessen) alle Vorgaben
eingehalten und sogar nachfolgende Verbesserungen im Ordentlichen Ergebnis
erreicht hat:
Jahr |
Lt.Vertrag |
Ist ohne JA |
Ergebnis |
2013 |
-
119.10 |
-
98.10 |
+ 21.00 |
2014 |
-
118.53 |
-
77.35 |
+41.18 |
2015 |
-
72.91 |
-
26.28 |
+ 46.63 |
2016 |
+ 0,21 |
+ 94,90 |
+ 94.69 |
Die positive Entwicklung ist den sehr guten
steuerlichen Erträgen, der niedrigen Zinsphase und für 2016 dem neuen KFA
geschuldet. Damit konnten die teilweise negativen Entwicklungen der einzeln
gemeldeten Maßnahmen aufgefangen werden.
Das neue Kommunale Investitionsprogramm mit einem
Umfang von 1,2 Mio EURO unterstützt die Stadt nachhaltig bei der zukünftigen
Entwicklung der Verbindlichkeiten aus Investitionen und wird durch den
Schwerpunkt energetische Sanierung eine Entlastung der zukünftigen
Verwaltungsergebnisse herbeiführen.
Der Bericht der Stadt Laubach und die Berichte aus
anderen Rettungsschirmkommunen machen deutlich, dass die Kommunen die nur
zögerlich ihre Steuersätze angehoben haben, auch diejenigen sind, die die
vertraglichen Vereinbarungen noch nicht einhalten können.
Es wird um Kenntnisnahme gebeten.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt über den Haupt- und
Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt
beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Bericht der
Verwaltung zum Stand der Vereinbarung zum HKRS 31.12.2015 zustimmend zur
Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen:
Die
vertraglichen Vereinbarungen können seitens der Stadt eingehalten werden.
Anlagen:
Kopie des Berichtes an die Kommunalaufsicht