Begründung:
Bereits im Februar werden ca. 100 Flüchtlinge in den
Bereich der Stadt Laubach zugewiesen.
Für die Unterbringung der Flüchtlinge hat der Kreis
den Bau von 3 Leichtbauhallen in Auftrag gegeben. Im Laufe des Monats Februar
wird die Bezugsfertigkeit der Räumlichkeiten hergestellt werden. Um die
rechtzeitige Integration zu erleichtern, hält es der Magistrat für erforderlich
die Personal- und Materialaufwendungen für den Jugendpfleger/Sozialkoordinator
umzuwidmen, damit die Stelle besetzt werden kann.
Die neue Fachkraft kann sich somit intensiv für die
Betreuung und Integration der neuen Mitbürgerinnen und Mitbürger einsetzen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt-
und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Aufhebung
des Sperrvermerkes im Bereich des Produktes 06.362.01
Personalaufwendungen/Material für die Stelle eines Jugendpflegers/Sozialkoordinators
zu.
Finanzielle Auswirkungen:
Die
notwendigen Personalkosten steht im Bereich des Produktes 06 ausreichend zur
Verfügung.