Begründung:
Gemäß dem Auftrag der Stadtverordnetenversammlung hat
die Betriebsleitung der Stadtwerke auf der Grundlage des
Ankündigungsbeschlusses vom 17.12.21015 eine Kalkulation kostendeckender
Entwässerungsgebühren vorgelegt. Mit der Durchführung der Gebührenkalkulation
wurde die Allevo Kommunalberatung beauftragt.
Die Gebührenkalkulation ist in der Anlage beigefügt.
Als Ergebnis der Gebührenkalkulation für die Jahre 2016 bis 2018 ist eine
-
Niederschlagswassergebühr
für die Ableitung des Oberflächenwassers
von 0,63 € je m² versiegelter Fläche und
-
eine
Schmutzwassergebühr pro m³ Frischwasserverbrauch von 3,24 €
kalkuliert worden.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der
beigefügten Gebührenkalkulation.
Die Stadt Laubach ist verpflichtet, kostendeckende
Verbrauchsgebühren zu erheben, um mittelfristig Ausgleichszahlungen aus
allgemeinen Finanzmitteln der Stadt zu
vermeiden.
Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.
Beschlussantrag:
Die Betriebskommission stellt über den Magistrat den
Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 4.
Änderungssatzung der Entwässerungssatzung (EWS) vom 01.02.2012 gem. dem
Ankündigungsbeschluss vom 17.12.2015 rückwirkend zum 01.01.2016.
Finanzielle Auswirkungen:
./.
Anlagen:
Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatung