Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die 4. Änderung zur Änderung der Entwässerungssatzung vom 01.02.2012
Vorlage
832/2016
Aktenzeichen
700.11
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Gemäß dem Auftrag der Stadtverordnetenversammlung hat die Betriebsleitung der Stadtwerke auf der Grundlage des Ankündigungsbeschlusses vom 17.12.21015 eine Kalkulation kostendeckender Entwässerungsgebühren vorgelegt. Mit der Durchführung der Gebührenkalkulation wurde die Allevo Kommunalberatung beauftragt.

 

Die Gebührenkalkulation ist in der Anlage beigefügt. Als Ergebnis der Gebührenkalkulation für die Jahre 2016 bis 2018 ist eine

 

-       Niederschlagswassergebühr für die Ableitung des  Oberflächenwassers von 0,63 € je m² versiegelter Fläche und

-       eine Schmutzwassergebühr pro m³ Frischwasserverbrauch von 3,24 €

 

kalkuliert worden.

 

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beigefügten Gebührenkalkulation.

 

Die Stadt Laubach ist verpflichtet, kostendeckende Verbrauchsgebühren zu erheben, um mittelfristig Ausgleichszahlungen aus allgemeinen Finanzmitteln  der Stadt zu vermeiden.

 

Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.

Beschlussantrag:

 

Die Betriebskommission stellt über den Magistrat den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 4. Änderungssatzung der Entwässerungssatzung (EWS) vom 01.02.2012 gem. dem Ankündigungsbeschluss vom 17.12.2015 rückwirkend zum 01.01.2016.

Finanzielle Auswirkungen:

 

./.

Anlagen:

 

 

Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatung