Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die 8. Änderung der Wasserversorgungssatzung rückwirkend zum 01.01.2016 gem. Ankündigungsbeschluss vom Dezember 2015
Vorlage
831/2016
Aktenzeichen
815.00
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Gem. dem Auftrag der Stadtverordnetenversammlung hat die Betriebsleitung auf der Grundlage des Ankündigungsbeschlusses vom 17.12.2015 eine Kalkulation kostendeckender Wasserbenutzungsgebühren vorgelegt. Mit der Durchführung der Gebührenkalkulation wurde die Allevo Kommunalberatung beauftragt.

 

Die Gebührenkalkulation ist in der Anlage beigefügt. Als Ergebnis der Gebührenkalkulation für die Jahre 2016 bis 2018  ist eine Wassergebühr in Höhe von 2,10 €/m³ Frischwasser zzgl. 7 % Umsatzsteuer ermittelt worden. Dies bedeutet für die Verbraucher eine Gebührenerhöhung von 0,04 €/m³ Frischwasser.

 

Weitere Einzelheiten sind der beigefügten Gebührenkalkulation zu entnehmen.

 

Die Stadt Laubach ist gem. Haushaltsgenehmigung 2016 verpflichtet, kostendeckende Verbrauchsgebühren zu erheben, um mittelfristig Ausgleichszahlungen aus allgemeinen Finanzmitteln der Stadt zu vermeiden.

 

 

Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.

 

Beschlussantrag:

 

Die Betriebskommission stellt über den Magistrat den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge nachfolgenden Entwurf der 8. Änderungssatzung der Wasserversorgungssatzung der Stadt Laubach wie folgt beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt aufgrund des Ankündigungsbeschlusses vom 17.12.2015 die 8. Änderung der Wasserversorgungssatzung der Stadt Laubach rückwirkend zum 01.01.2016.

Finanzielle Auswirkungen:

 

./.

Anlagen:

 

Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatung