Begründung:
Gem. dem Auftrag der Stadtverordnetenversammlung hat
die Betriebsleitung auf der Grundlage des Ankündigungsbeschlusses vom 17.12.2015
eine Kalkulation kostendeckender Wasserbenutzungsgebühren vorgelegt. Mit der
Durchführung der Gebührenkalkulation wurde die Allevo Kommunalberatung
beauftragt.
Die Gebührenkalkulation ist in der Anlage beigefügt.
Als Ergebnis der Gebührenkalkulation für die Jahre 2016 bis 2018 ist eine Wassergebühr in Höhe von 2,10 €/m³
Frischwasser zzgl. 7 % Umsatzsteuer ermittelt worden. Dies bedeutet für die
Verbraucher eine Gebührenerhöhung von 0,04 €/m³ Frischwasser.
Weitere Einzelheiten sind der beigefügten
Gebührenkalkulation zu entnehmen.
Die Stadt Laubach ist gem. Haushaltsgenehmigung 2016
verpflichtet, kostendeckende Verbrauchsgebühren zu erheben, um mittelfristig
Ausgleichszahlungen aus allgemeinen Finanzmitteln der Stadt zu vermeiden.
Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.
Beschlussantrag:
Die Betriebskommission stellt über den Magistrat den
Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge nachfolgenden Entwurf der 8.
Änderungssatzung der Wasserversorgungssatzung der Stadt Laubach wie folgt
beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt aufgrund
des Ankündigungsbeschlusses vom 17.12.2015 die 8. Änderung der
Wasserversorgungssatzung der Stadt Laubach rückwirkend zum 01.01.2016.
Finanzielle Auswirkungen:
./.
Anlagen:
Gebührenkalkulation der Allevo Kommunalberatung