Begründung:
Der Fachbereich Finanzen hat gemeinsam mit dem
Beratungsbüro Schüllermann den Jahresabschluss zum 31.12.2010 erstellt. Mit der
Feststellung des vorläufigen Jahresabschlusses durch den Magistrat wird die
Voraussetzung für die Prüfung durch die Revision des Landkreises geschaffen.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses 2010 wurde
auf der Grundlage des Erlasses des HdMI Maßnahmen zwecks Beschleunigung zur
Erstellung von Jahresabschlüssen gem. Magistratsbeschluss vom 10.11.2014
(Vorlage 663/2014) angewandt.
Im HH – Jahr 2010 erwirtschaftete die Stadt Laubach
ein Jahresverlust im ordentlichen Ergebnis von TEUR – 3.518. Infolge des
negativen außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von TEUR 240 entstand insgesamt
ein Jahresfehlbetrag von TEUR 3.758. Der geplante Jahresfehlbetrag von TEUR 3.534
wurde um TEUR 224 überschritten. Dies resultiert im Wesentlichen aus im
Vergleich zum Planansatz um TEUR 260 höheren außerordentlichen Aufwendungen
sowie um TEUR 258 geringeren Steuern und steuerähnlichen Erträgen
einschließlich Erträge aus gesetzlichen Umlagen.
Weitere Einzelheiten können aus dem beigefügten
umfangreichen Bericht zur Jahresrechnung entnommen werden. Die Revision des
Landkreises Gießen hat den Auftrag an einen Wirtschaftsprüfer erteilt, die
Jahresrechnungen 2007 bis einschließlich 2010 zu prüfen. Die Prüfung des
Jahresabschlusses 2006 ist abgeschlossen. Der Prüfbericht geht der
Stadtverordnetenversammlung zur nächsten Sitzung zu.
Die Vorbereitungen für den Jahresabschluss 2011
dürften bis Ende April 2016 abgeschlossen sein. Die weitere Planung geht davon
aus, dass wir
in 2016 die Jahresabschlüsse 2011 bis 2014
erstellen können.
Es wird um Zustimmung des Beschlussvorschlages gebeten.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt die Jahresrechnung zum 31.12.2010
im Entwurf fest und leitet den erstellten Jahresabschluss an die Revision des
Landkreises Gießen zwecks Prüfung gem. § 128 HGO weiter.
Der Haupt- und Finanzausschuss und die
Stadtverordnetenversammlung sind über das wesentliche Ergebnis des
Jahresabschlusses 2010 zu unterrichten.
Finanzielle Auswirkungen:
Der
Jahresverlust wird nach Feststellung auf das folgende Haushaltsjahr vorgetragen.
Anlagen:
Entwurfsbericht von Schüllermann Wirtschafts- und
Steuerberatung GmbH