Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des vorläufigen Jahresabschlusses zum 31.12.2010 der Stadt Laubach auf der Grundlage des Entwurfes der Fa. Schüllermann - Wirtschafts- und Steuerberatung - GmbH
Vorlage
830/2016
Aktenzeichen
913.69
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Der Fachbereich Finanzen hat gemeinsam mit dem Beratungsbüro Schüllermann den Jahresabschluss zum 31.12.2010 erstellt. Mit der Feststellung des vorläufigen Jahresabschlusses durch den Magistrat wird die Voraussetzung für die Prüfung durch die Revision des Landkreises geschaffen.

 

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses 2010 wurde auf der Grundlage des Erlasses des HdMI Maßnahmen zwecks Beschleunigung zur Erstellung von Jahresabschlüssen gem. Magistratsbeschluss vom 10.11.2014 (Vorlage 663/2014) angewandt.

 

Im HH – Jahr 2010 erwirtschaftete die Stadt Laubach ein Jahresverlust im ordentlichen Ergebnis von TEUR – 3.518. Infolge des negativen außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von TEUR 240 entstand insgesamt ein Jahresfehlbetrag von TEUR 3.758. Der geplante Jahresfehlbetrag von TEUR 3.534 wurde um TEUR 224 überschritten. Dies resultiert im Wesentlichen aus im Vergleich zum Planansatz um TEUR 260 höheren außerordentlichen Aufwendungen sowie um TEUR 258 geringeren Steuern und steuerähnlichen Erträgen einschließlich Erträge aus gesetzlichen Umlagen.

 

Weitere Einzelheiten können aus dem beigefügten umfangreichen Bericht zur Jahresrechnung entnommen werden. Die Revision des Landkreises Gießen hat den Auftrag an einen Wirtschaftsprüfer erteilt, die Jahresrechnungen 2007 bis einschließlich 2010 zu prüfen. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2006 ist abgeschlossen. Der Prüfbericht geht der Stadtverordnetenversammlung zur nächsten Sitzung zu.

 

Die Vorbereitungen für den Jahresabschluss 2011 dürften bis Ende April 2016 abgeschlossen sein. Die weitere Planung geht davon aus, dass wir

 

in 2016 die Jahresabschlüsse 2011 bis 2014

 

erstellen können.

 

Es wird um Zustimmung des Beschlussvorschlages gebeten.

 

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat stellt die Jahresrechnung zum 31.12.2010 im Entwurf fest und leitet den erstellten Jahresabschluss an die Revision des Landkreises Gießen zwecks Prüfung gem. § 128 HGO weiter.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss und die Stadtverordnetenversammlung sind über das wesentliche Ergebnis des Jahresabschlusses 2010 zu unterrichten.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Jahresverlust wird nach Feststellung auf das folgende Haushaltsjahr vorgetragen.

Anlagen:

 

Entwurfsbericht von Schüllermann Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH