hier: Bürgerviertelstunde
Begründung:
Durch die 4.Änderungssatzung der Geschäftsordnung für
die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse der Stadt Laubach ist der
Paragraf 24a neu aufgenommen worden.
Mit Schreiben vom 20.Oktober 2015 hat der Landkreis
aufgrund eines Schreibens des Regierungspräsidiums mitgeteilt, dass die
Durchführung der Bürgerviertelstunde nicht zu
Beginn der Stadtverordnetenversammlung erfolgen darf, da diese dann
Bestandteil der Sitzung wäre. Eine solche Bürgerbeteiligung ist durch die
Hessische Gemeindeordnung nicht vorgesehen.
Von Seiten der Verwaltung wurde dem Landkreis
vorgeschlagen, die Formulierung dahingehend abzuändern, dass die
Bürgerviertelstunde nunmehr vor der
Stadtverordnetensitzung stattfindet.
Mit Schreiben vom 28.12.2015 hat nunmehr der Landkreis
gegen die vorgeschlagene Formulierung keine rechtlichen Bedenken.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt über den Haupt- und
Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt, in der Geschäftsordnung für die
Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse der Stadt Laubach im Paragraf
24a Absatz 1 die Worte „Zu Beginn“ durch das Wort „Vor“ zu ersetzen.
- Die Änderung tritt am Tage
nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Finanzielle Auswirkungen:
-keine-
Es
wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.