Betreff
Änderung der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse
hier: Bürgerviertelstunde
Vorlage
829/2016
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Durch die 4.Änderungssatzung der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse der Stadt Laubach ist der Paragraf 24a neu aufgenommen worden.

Mit Schreiben vom 20.Oktober 2015 hat der Landkreis aufgrund eines Schreibens des Regierungspräsidiums mitgeteilt, dass die Durchführung der Bürgerviertelstunde nicht zu Beginn der Stadtverordnetenversammlung erfolgen darf, da diese dann Bestandteil der Sitzung wäre. Eine solche Bürgerbeteiligung ist durch die Hessische Gemeindeordnung nicht vorgesehen.

Von Seiten der Verwaltung wurde dem Landkreis vorgeschlagen, die Formulierung dahingehend abzuändern, dass die Bürgerviertelstunde nunmehr vor der Stadtverordnetensitzung stattfindet.

Mit Schreiben vom 28.12.2015 hat nunmehr der Landkreis gegen die vorgeschlagene Formulierung keine rechtlichen Bedenken.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat stellt über den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, in der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse der Stadt Laubach im Paragraf 24a Absatz 1 die Worte „Zu Beginn“ durch das Wort „Vor“ zu ersetzen.
  2. Die Änderung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Finanzielle Auswirkungen:

 

-keine-

 

 

Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.