Betreff
Ortsgerichtswesen des Ortsgerichtes Laubach IV
Vorschlag zur Ernennung von Ortsgerichtsschöffen
Vorlage
828/2016
Aktenzeichen
084.11
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Der Präsident des Amtsgerichtes Gießen hat mit Schreiben vom 10.11.2015 mitgeteilt, dass die Amtszeit von Herrn Werner Schmidt am 11.01.2016 und die Amtszeit von Herrn Erwin Parr am 11.06.2016 abläuft. Umgehend sind zur Neubesetzung dieser  Ämter  geeignete Personen gem. § 7 Abs. 2 OGG vorzuschlagen.

 

Gemäß § 7, Abs. 2 OGG hat die Gemeinde Personen vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter entfallen sind. Der Ortsbeirat Gonterskirchen hat Herrn Werner Lind, geb. am 20.03.1952, wohnhaft in 35321 Laubach, Stadtteil Gonterkirchen, Finkenweg 7,  in seiner Sitzung am 06. Januar 2016 als Ortsgerichtsschöffe und 1. Vertreter des Ortsgerichtsschöffen vorgeschlagen. Der Ortsbeirat Ruppertsburg hat in seiner Sitzung am 26.11.2015 Herrn Erwin Parr, geb. am 30.01.1940, wohnhaft in 35321 Laubach, Stadtteil Ruppertsburg, Beergartenstr. 22, wieder als Ortsgerichtsschöffe für die Dauer von 5 Jahren vorgeschlagen. Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufhebung abgestimmt werden.

Die persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung der Vorgeschlagenen gemäß § 8 OGG werden erfüllt.

 

Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach schlägt Herrn Werner Lind, wohnhaft in 35321 Laubach, Stadtteil Gonterskirchen, gemäß § 7 Abs. 2 des OGG für die Neubesetzung des Amtes des Ortsgerichtsschöffen  und 1. Vertreter des Ortsgerichtsvorstehers des Ortsgerichtes Laubach IV für die Dauer von 10 Jahren dem Präsidium des Amtsgerichtes Gießen, vor. Desweiteren wird Herr Erwin Parr, wohnhaft in 35321 Laubach, Stadtteil Ruppertsburg, gemäß § 7 Abs. 2 des OGG für die Wiederbesetzung des Amtes des Ortsgerichtsschöffen des Ortsgerichtes Laubach IV für die Dauer von 5 Jahren, vorgeschlagen.