Vorschlag zur Ernennung von Ortsgerichtsschöffen
Begründung:
Der Präsident des Amtsgerichtes Gießen hat mit
Schreiben vom 10.11.2015 mitgeteilt, dass die Amtszeit von Herrn Werner Schmidt
am 11.01.2016 und die Amtszeit von Herrn Erwin Parr am 11.06.2016 abläuft. Umgehend
sind zur Neubesetzung dieser Ämter geeignete Personen gem. § 7 Abs. 2 OGG vorzuschlagen.
Gemäß § 7, Abs. 2 OGG hat die Gemeinde Personen
vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl
der Gemeindevertreter entfallen sind. Der Ortsbeirat Gonterskirchen hat Herrn Werner
Lind, geb. am 20.03.1952, wohnhaft in 35321 Laubach, Stadtteil Gonterkirchen,
Finkenweg 7, in seiner Sitzung am 06. Januar
2016 als Ortsgerichtsschöffe und 1. Vertreter des Ortsgerichtsschöffen vorgeschlagen.
Der Ortsbeirat Ruppertsburg hat in seiner Sitzung am 26.11.2015 Herrn Erwin
Parr, geb. am 30.01.1940, wohnhaft in 35321 Laubach, Stadtteil Ruppertsburg,
Beergartenstr. 22, wieder als Ortsgerichtsschöffe für die Dauer von 5 Jahren
vorgeschlagen. Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim. Wenn niemand
widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufhebung abgestimmt werden.
Die persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung der
Vorgeschlagenen gemäß § 8 OGG werden erfüllt.
Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt-
und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
schlägt Herrn Werner Lind, wohnhaft in 35321 Laubach, Stadtteil Gonterskirchen,
gemäß § 7 Abs. 2 des OGG für die Neubesetzung des Amtes des Ortsgerichtsschöffen
und 1. Vertreter des Ortsgerichtsvorstehers
des Ortsgerichtes Laubach IV für die Dauer von 10 Jahren dem Präsidium des
Amtsgerichtes Gießen, vor. Desweiteren wird Herr Erwin Parr, wohnhaft in 35321
Laubach, Stadtteil Ruppertsburg, gemäß § 7 Abs. 2 des OGG für die Wiederbesetzung
des Amtes des Ortsgerichtsschöffen des Ortsgerichtes Laubach IV für die Dauer
von 5 Jahren, vorgeschlagen.