Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss der Stadt Laubach zum 31.12.2006
Vorlage
823/2015
Aktenzeichen
913.69
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Zur Begründung wird auf den umfangreichen Prüfbericht der Revision des Landkreises Gießen verwiesen. Dazu hat die Revision in ihrem Bericht auf Seite 31 folgendes festgestellt:

 

„Der Jahresabschluss entspricht unter Berücksichtigung der angewandten Mindeststandards zur Prüfung rückständiger Jahresabschlüsse bis einschließlich 2013 den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Laubach.

Der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Laubach und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sind hinreichend dokumentiert und von dem Magistrat beschlossen worden.

 

Der ausgewiesene Fehlbetrag ist auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Nach der Feststellung der Revision bezüglich der Haushaltsführung und Rechnungslegung kann dem Magistrat für das Haushaltsjahr 2006 Entlastung erteilt werden.

 

Wir bitten um Zustimmung.

 

 

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat stellt über den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.         Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden zur Kenntnis genommen.

 

2.         Der von der Revison des Landkreises Gießen geprüfte Jahresabschluss der Stadt Laubach für das Haushaltsjahr 2006 mit einer Bilanzsumme von 43.145.929,00 € und einem Jahresfehlbetrag von 1.304.778,98 € wird gem. §§ 51 Ziff. 9, 112, 113 und 114  HGO festgestellt.

 

3.         Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

4.         Der Magistrat wird für das Haushaltsjahr 2006 Entlastung erteilt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

./.

Anlagen:

 

Schlussbericht der Revision zum Haushaltsjahr 2006