Begründung:
Zur Begründung wird auf den umfangreichen Prüfbericht
der Revision des Landkreises Gießen verwiesen. Dazu hat die Revision in ihrem
Bericht auf Seite 31 folgendes festgestellt:
„Der Jahresabschluss entspricht unter Berücksichtigung
der angewandten Mindeststandards zur Prüfung rückständiger Jahresabschlüsse bis
einschließlich 2013 den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Stadt Laubach.
Der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit dem
Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Stadt Laubach und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend dar.
Alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen sind hinreichend dokumentiert und von dem Magistrat beschlossen
worden.
Der ausgewiesene Fehlbetrag ist auf neue Rechnung
vorzutragen.
Nach der Feststellung der Revision bezüglich der
Haushaltsführung und Rechnungslegung kann dem Magistrat für das Haushaltsjahr
2006 Entlastung erteilt werden.
Wir bitten um Zustimmung.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt über den Haupt- und
Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt
beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen und Auszahlungen werden zur Kenntnis genommen.
2. Der von der Revison des Landkreises
Gießen geprüfte Jahresabschluss der Stadt Laubach für das Haushaltsjahr 2006
mit einer Bilanzsumme von 43.145.929,00 € und einem Jahresfehlbetrag von
1.304.778,98 € wird gem. §§ 51 Ziff. 9, 112, 113 und 114 HGO festgestellt.
3. Der Jahresfehlbetrag wird auf neue
Rechnung vorgetragen.
4. Der Magistrat wird für das Haushaltsjahr
2006 Entlastung erteilt.
Finanzielle Auswirkungen:
./.
Anlagen:
Schlussbericht der Revision zum Haushaltsjahr 2006