Betreff
Bereitstellung von Mitteln und Einzahlung in die Kapitalrücklage der Beteiligungsgesellschaft Breitband Gießen GmbH
Vorlage
817/2015
Aktenzeichen
358.02
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Die Gesellschafterversammlung der Beteiligungsgesellschaft Breitband Gießen GmbH hat als Gesellschafter der Breitband Gießen GmbH beschlossen, eine Verbesserung der Eigenkapitalausstattung der Breitband Gießen GmbH mitzutragen und sich entsprechend ihrer Gesellschaftsanteile daran zu beteiligen. Diese Maßnahme wurde von den Banken (Sparkasse Gießen und Volksbank Mittelhessen) im Zusammenhang mit der Gewährung bzw. Auszahlung der abschließenden Kredittranche für die Finanzierung der bereits ausgebauten Breitband-Cluster gefordert.

 

Den Banken wurde in diesem Zusammenhang eine Vielzahl von Unterlagen, dabei u.a. eine Liquiditätsbetrachtung und Plan-BWA der Breitband Gießen GmbH für einen Planungszeitraum, der der Laufzeit des Mietvertrages mit der Deutschen Telekom entspricht, vorgelegt. Nach dieser Berechnung wird im Jahr 2030 voraussichtlich ein Liquiditätsüberschuss in einer Größenordnung von ca. 350.000 in der Gesellschaft vorhanden sein. Dabei wurde die Rückzahlung aller in die Kapitalrücklage eingezahlten Beträge bereits berücksichtigt. Das bedeutet, die jetzt zur Absicherung des Kredites bereitgestellten Beträge werden in vollem Umfang, zuzüglich einer garantierten Verzinsung in Höhe von 1% p.a., im Jahr 2030 zurückgezahlt. Darüber hinaus kann der o.g. Liquiditätsüberschuss auf Basis eines entsprechenden Beschlusses der Gesellschafterversammlung an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Für die Stadt Laubach würde dies einem Betrag von ca. 4.760 € entsprechen. Damit ergäbe sich für das eingesetzte Kapital in Höhe von insgesamt ca. 13.000 € (12.000 € aktuell zuzüglich Gründungskosten in Höhe von 694 € Stammkapital und 420 € Verwaltungskostenanteil)  im Verhältnis zur Rückzahlung eine durchschnittliche Jahresrendite von 3,10 % (vorgesehene garantierte Verzinsung zu 1% plus ca. 2,1 % aus der Auszahlung des Liquiditätsüberschusses in Höhe von 4.760 €).

 

 

Die Einzahlung in die Kapitalrücklage wird als nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten verbucht und im Jahresabschluss bilanziert.

 

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat stellt über den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt hinsichtlich der zu erbringenden Einzahlung in die Kapitalrücklage der Beteiligungsgesellschaft Breitband Gießen mbH eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe 12.000 €“

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Wie oben bereits dargestellt, ist die Einzahlung in die Kapitalrücklage kein verlorener Zuschuss sondern eine Investition, die sich zum einen in der Bilanz als Unternehmenswert niederschlägt und andererseits voraussichtlich eine annehmbare Rendite abwerfen wird.

 

Ergänzung für Kommunen, die am Vergabeverfahren „Restcluster 2015“ teilnehmen:

 

Im Gegenzug zu dieser Investition können aufgrund der aktuellen Entwicklung im Vergabeverfahren vermutlich deutlich höhere Beträge eingespart werden. Aufgrund der im Rahmen des Vergabeverfahrens von Unternehmen bekundeten Eigenausbauabsichten verschiedener Unternehmen und Verhandlungen mit diesen, wird ein nicht unerheblicher Teil des Breitband-Versorgungsgebietes ohne finanzielle Zuschüsse der Kommunen ausgebaut und kann damit aus der Ausschreibung herausgenommen werden. Konkrete Zahlen dazu sind erst nach Ablauf der Ausschreibungsfrist am 30.12.2015 und Vorliegen entsprechender Angebote verfügbar. Nach vorsichtiger Schätzung wird dies auf das gesamte Versorgungsgebiet bezogen ein Betrag im niedrigen einstelligen Millionenbereich (bei im Vorfeld der Ausschreibung kalkulierten Gesamtkosten von ca. 7,6 Mio. €) und damit ein Vielfaches der jetzt vorgesehenen Einzahlung in die Kapitalrücklage sein.

  

 

Anlagen: