Begründung:
Die Gesellschafterversammlung der
Beteiligungsgesellschaft Breitband Gießen GmbH hat als Gesellschafter der
Breitband Gießen GmbH beschlossen, eine Verbesserung der Eigenkapitalausstattung
der Breitband Gießen GmbH mitzutragen und sich entsprechend ihrer Gesellschaftsanteile
daran zu beteiligen. Diese Maßnahme wurde von den Banken (Sparkasse Gießen und
Volksbank Mittelhessen) im Zusammenhang mit der Gewährung bzw. Auszahlung der abschließenden
Kredittranche für die Finanzierung der bereits ausgebauten Breitband-Cluster gefordert.
Den Banken wurde in diesem Zusammenhang eine
Vielzahl von Unterlagen, dabei u.a. eine Liquiditätsbetrachtung und Plan-BWA
der Breitband Gießen GmbH für einen Planungszeitraum, der der Laufzeit des
Mietvertrages mit der Deutschen Telekom entspricht, vorgelegt. Nach dieser
Berechnung wird im Jahr 2030 voraussichtlich ein Liquiditätsüberschuss in einer
Größenordnung von ca. 350.000 in der Gesellschaft vorhanden sein. Dabei wurde
die Rückzahlung aller in die Kapitalrücklage eingezahlten Beträge bereits
berücksichtigt. Das bedeutet, die jetzt zur Absicherung des Kredites
bereitgestellten Beträge werden in vollem Umfang, zuzüglich einer garantierten
Verzinsung in Höhe von 1% p.a., im Jahr 2030 zurückgezahlt. Darüber hinaus kann
der o.g. Liquiditätsüberschuss auf Basis eines entsprechenden Beschlusses der
Gesellschafterversammlung an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Für die
Stadt Laubach würde dies einem Betrag von ca. 4.760 € entsprechen. Damit ergäbe
sich für das eingesetzte Kapital in Höhe von insgesamt ca. 13.000 €
(12.000 € aktuell zuzüglich Gründungskosten in Höhe von 694 € Stammkapital und
420 € Verwaltungskostenanteil) im
Verhältnis zur Rückzahlung eine durchschnittliche Jahresrendite von 3,10 %
(vorgesehene garantierte Verzinsung zu 1% plus ca. 2,1 % aus der Auszahlung des
Liquiditätsüberschusses in Höhe von 4.760 €).
Die Einzahlung in die Kapitalrücklage wird als
nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten verbucht und im
Jahresabschluss bilanziert.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt über den Haupt- und
Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt
beschließen:
Die
Stadtverordnetenversammlung genehmigt hinsichtlich der zu erbringenden
Einzahlung in die Kapitalrücklage der Beteiligungsgesellschaft Breitband Gießen
mbH eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe 12.000 €“
Finanzielle Auswirkungen:
Wie
oben bereits dargestellt, ist die Einzahlung in die Kapitalrücklage kein
verlorener Zuschuss sondern eine Investition, die sich zum einen in der Bilanz
als Unternehmenswert niederschlägt und andererseits voraussichtlich eine
annehmbare Rendite abwerfen wird.
Ergänzung für Kommunen, die am
Vergabeverfahren „Restcluster 2015“ teilnehmen:
Im
Gegenzug zu dieser Investition können aufgrund der aktuellen Entwicklung im
Vergabeverfahren vermutlich deutlich höhere Beträge eingespart werden. Aufgrund
der im Rahmen des Vergabeverfahrens von Unternehmen bekundeten Eigenausbauabsichten
verschiedener Unternehmen und Verhandlungen mit diesen, wird ein nicht
unerheblicher Teil des Breitband-Versorgungsgebietes ohne finanzielle Zuschüsse
der Kommunen ausgebaut und kann damit aus der Ausschreibung herausgenommen
werden. Konkrete Zahlen dazu sind erst nach Ablauf der Ausschreibungsfrist am
30.12.2015 und Vorliegen entsprechender Angebote verfügbar. Nach vorsichtiger
Schätzung wird dies auf das gesamte Versorgungsgebiet bezogen ein Betrag im
niedrigen einstelligen Millionenbereich (bei im Vorfeld der Ausschreibung
kalkulierten Gesamtkosten von ca. 7,6 Mio. €) und damit ein Vielfaches der
jetzt vorgesehenen Einzahlung in die Kapitalrücklage sein.
Anlagen: