Begründung:
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurde eine Kürzung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige vorgeschlagen.
Zusätzlich zu dieser Änderung wurden die Beträge in § 3, Abs. 3 auf volle Euro-Beträge abgerundet.
Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt die beigefügte Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung der Stadt Laubach. Die Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2007 in Kraft.
Finanzielle Auswirkungen:
Die angestrebten Einsparungen können nur durch die Satzungsänderungen erreicht werden.
Anlagen:
Neuer Satzungsentwurf
Aufstellung Kostengegenüberstellung