Betreff
Satzungsrecht der Stadt Laubach, hier: Neufassung der Entschädigungssatzung der Stadt Laubach
Vorlage
112/2006
Aktenzeichen
I/021.141 wei./le.
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurde eine Kürzung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige vorgeschlagen.

Zusätzlich zu dieser Änderung wurden die Beträge in § 3, Abs. 3 auf volle Euro-Beträge abgerundet.

Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.

Beschlussantrag:

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt die beigefügte Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung der Stadt Laubach. Die Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2007 in Kraft.

Finanzielle Auswirkungen:

Die angestrebten Einsparungen können nur durch die Satzungsänderungen erreicht werden.

Anlagen:

Neuer Satzungsentwurf

Aufstellung Kostengegenüberstellung