Begründung:
Am 09. Dezember 2004 erfolgte durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach der Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellungsbeschluss mit dem Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß BauGB.
Da sich das Grundstück zur damaligen Zeit im Landschaftsschutzgebiet befand, musste erst die Herausnahme beim Regierungspräsidium Darmstadt beantragt werden. Diese ist mittlerweile erfolgt. Das Verfahren kann somit weitergeführt werden und die o. g. Abwägung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie die Entwurfsoffenlage beschlossen werden.
Die Kosten des gesamten Verfahrens wurde durch den Vorhabensträger übernommen.
Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Ortsbeirat Münster sowie den Umwelt-, Bau-, Planungs-, und Verkehrsausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Umweltbericht zum Bebauungsplan "Auf der Dorfwiese", 1. Änderung wird gemäß § 2(4) BauGB als gesonderter Teil der Begründung zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung beigegeben; mit der Änderung des Flächennutzungsplan sind gegenüber dem Bebauungsplan keine zusätzlichen oder anderen Umweltauswirkungen zu erwarten.
des § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Zugleich sind die Behörden gemäß § 4(2) BauGB zu beteiligen.
gerecht ortsüblich bekannt zu machen.