Betreff
Bauleitplanverfahren der Stadt Laubach, Stadtteil Münster Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Auf der Dorfwiese" hier: a.) Abwägung über die Stellungnahmen im Rahmen der Verfahrensschritte gemäß §§ 3 (1) und 4 (2) BauGBb.) Beschlussfassung zur Entwurfsoffenlage und zur Beteiligung der Behörden gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
Vorlage
074/2006
Aktenzeichen
621.41
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Am 09. Dezember 2004 erfolgte durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach der Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellungsbeschluss mit dem Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß BauGB.

Da sich das Grundstück zur damaligen Zeit im Landschaftsschutzgebiet befand, musste erst die Herausnahme beim Regierungspräsidium Darmstadt beantragt werden. Diese ist mittlerweile erfolgt. Das Verfahren kann somit weitergeführt werden und die o. g. Abwägung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie die Entwurfsoffenlage beschlossen werden.

Die Kosten des gesamten Verfahrens wurde durch den Vorhabensträger übernommen.

Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.

Beschlussantrag:

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Ortsbeirat Münster sowie den Umwelt-, Bau-, Planungs-, und Verkehrsausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt, nach eingehender Diskussion und Abwägung der vorliegenden Stellungnahme, die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlung als Stellungnahme der Stadt Laubach.
  2. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird als Entwurf beschlossen sowie die Begründung dazu.
  3. Der Umweltbericht zum Bebauungsplan "Auf der Dorfwiese", 1. Änderung wird gemäß § 2(4) BauGB als gesonderter Teil der Begründung zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung beigegeben; mit der Änderung des Flächennutzungsplan sind gegenüber dem Bebauungsplan keine zusätzlichen oder anderen Umweltauswirkungen zu erwarten.

  4. Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß der Bestimmung
  5. des § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Zugleich sind die Behörden gemäß § 4(2) BauGB zu beteiligen.

  6. Der Entwurfs- und Offenlagebeschluss sowie Ort und Dauer der Offenlage sind frist

gerecht ortsüblich bekannt zu machen.