Betreff
Bauleitplanung der Stadt Laubach, Stadtteil Münster Bebauungsplan "Am Riedweg" hier: a.) Beschlussfassung Geltungsbereicherweiterung b.) Beschlussfassung zur Entwurfsoffenlage und zur Beteilung der Behörden gem. §§ 3 (2) und4 (2) BauGB
Vorlage
073/2006
Aktenzeichen
621.41
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Das betroffene Grundstück befindet sich am Rand des Ortsteils Münster im Außenbereich. Es handelt sich hierbei um ein Gewerbegrundstück, auf dem ein Baustoffhandel betrieben wird. Das Unternehmen wird durch die Familie Lang bereits seit der dritten Generation geführt.

Die Vorhabensträger Frau Bettina Rock und Herr Markus Lang beabsichtigen zum einen eine Erweiterung der Lagerflächen und zum anderen eine langfristige Entwicklungsmöglichkeit sowie Bestandsicherung. Im Vorgriff des Bauleitplanverfahrens gab es mehrere Termine mit unterschiedlichen Behördenvertretern. Letztmalig am 13. September 2006 vor Ort mit einem Vertreter der Regionalplanung. Da mittlerweile alle planungsrechtlichen Grundlagen geklärt werden konnten, wird die Änderung des Flächennutzungsplanes bzw. die Aufstellung des Bebauungsplanes durchgeführt.

Jegliche Kosten des Verfahrens werden durch die Vorhabensträger übernommen. Darüber hinaus wurde mit den Vorhabensträgern ein Vertrag über eine spätere Erneuerung der Zufahrtsstraße abgeschlossen.

Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.

Beschlussantrag:

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Ortsbeirat Münster sowie den Umwelt-, Bau-, Planungs-, und Verkehrsausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Im Ergebnis verschiedener Abstimmungen mit dem Regierungspräsidium Gießen sowie dem FD Naturschutz beim Landkreis Gießen erfolgt eine Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes unter Miteinbeziehung der nördlich angrenzenden Flurstücke 13 (tlw.), 14 (tlw.) und 15 sowie unter Miteinbeziehung einer unmittelbar südlich angrenzenden Teilfläche der Flste. 21 und 23.
  2. Die nördliche Ergänzung wird nach § 9(1)15 BauGB als private Grünfläche (Hausgarten), die südliche Ergänzungsfläche als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (Kompensationsfläche) gemäß § 9(1) 20 BauGB festgesetzt.

  3. Der gemäß (1) überarbeitete Bebauungsplan wird mit Begründung und Umweltbericht als Entwurf beschlossen.
  4. Auf der Grundlage des überarbeiteten Bebauungsplanes ist eine landschaftsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Vogelsberg" vom 12.09.2003 zu beantragen.
  5. Der Entwurf des Bebauungsplanes ist gemäß der Bestimmungen des § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Zugleich sind die Behörden gemäß § 4(2) BauGB zu beteiligen.
  6. Der Entwurfs- und Offenlagebeschluss sowie Ort und Dauer der Offenlage sind fristgerecht ortsüblich bekannt zu machen.
  7. Die Abwägung aller relevanter Hinweise und Anregungen gemäß § 1(7) BauGB erfolgt im Vorfeld der Beschlussfassung über den Bebauungsplan als Satzung.