Betreff
Beratung und Beschlussfassung über einen Ankündigungsbeschluss zur 4. Änderung der Entwässerungssatzung vom 01.02.2012
Vorlage
798/2015
Aktenzeichen
815.12
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Die Stadt Laubach ist verpflichtet, kostendeckende Gebühren zu erheben. Die Gebühren für die Ableitung  und Reinigung von Schmutzwasser wurden zuletzt im Jahre 2012 berechnet.

 

Die Beratungsgesellschaft Allevo hat bereits den Auftrag für die Berechnung des Gebührenbedarfs für die Jahre 2016 bis 2018 erhalten. Mit der Fertigstellung der Gebührenbedarfsberechnung ist in diesem Jahr nicht mehr zu rechnen.

 

Um sicher zu stellen, dass rückwirkend zum 01.01.2016 eine kostendeckende Schmutzwassergebühr für die zentrale und dezentrale Abwasserreinigung festgelegt wird, ist ein Ankündigungsbeschluss in Form einer öffentlichen Bekanntmachung zwingend notwendig.

 

Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.

 

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat stellt über den Haupt- und Finanzausschuss und der Betriebskommission den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt nachfolgenden Ankündigungsbeschluss zur 4. Änderung der Entwässerungssatzung vom 01.02.2012:

 

1.         Die Gebühr gem. § 26 Abs. 1 der Entwässerungssatzung wird für 1 m³ Frischwasserverbrauch

 

a.         Bei zentraler Abwasserreinigung in der Abwasseranlage zum 01.01.2016 zwischen 2,90 und 3,60 € neu festgelegt.

 

b.         Bei notwendiger Vorreinigung des Abwassers in einer Grundstückskläreinrichtung zum 01.01.2016 zwischen 2,90 und 3,60 € neu festgelegt.

 

2.         Die Gebühr für Niederschlagswasser wird gem. § 24 Abs. 1 der Entwässerungssatzung je m² versiegelter Fläche zum 01.01.2016 zwischen 0,40 € und 0,80 € neu festgelegt.

 

Die Betriebsleitung der Stadtwerke wird beauftragt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine aktuelle Gebührenbedarfsberechnung für den Zeitraum 2016 bis 2018 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Mittel für die Gebührenbedarfsberechnung stehen im Wirtschaftsplan 2015 der Stadtwerke zur Verfügung.

 

 

Anlagen:

 

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