Betreff
Beratung und Beschlussfassung über einen Ankündigungsbeschluss zur 8. Änderung der Wasserversorgungssatzung zum 01.01.2016
Vorlage
797/2015
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Die Stadt Laubach ist verpflichtet, kostendeckende Gebühren zu erheben. Die Gebühren für den Bezug von Frischwasser wurden zuletzt im Jahre 2012 berechnet.

 

Die Beratungsgesellschaft Allevo hat den Auftrag für die Berechnung des Gebührenbedarfs für die Jahre 2016 bis 2018 erhalten. Mit der Fertigstellung der Gebührenbedarfsberechnung ist in diesem Jahr nicht mehr zu rechnen.

 

Um sicher zu stellen, dass rückwirkend zum 01.01.2016 eine kostendeckende Frischwassergebühr festgelegt wird, ist ein Ankündigungsbeschluss  in Form einer öffentlichen Bekanntmachung zwingend notwendig.

 

Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat stellt über den Haupt- und Finanzausschuss und der Betriebskommission den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt nachfolgenden Ankündigungsbeschluss zur 8. Änderung der Wasserversorgungssatzung vom 05.10.2000:

 

1.         Die Gebühr für einen m³ Frischwasser wird zum 01.01.2016 zwischen 2,00 € und 2,20 € neu festgelegt.

 

Die Betriebsleitung der Stadtwerke wird beauftragt, eine aktuelle Gebührenbedarfsberechnung zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Mittel für die Gebührenbedarfsberechnung stehen im Wirtschaftsplan der Stadtwerke für 2015 zur Verfügung.

Anlagen:

 

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