Begründung:
Die Stadt Laubach ist verpflichtet, kostendeckende
Gebühren zu erheben. Die Gebühren für den Bezug von Frischwasser wurden zuletzt
im Jahre 2012 berechnet.
Die Beratungsgesellschaft Allevo hat den Auftrag für
die Berechnung des Gebührenbedarfs für die Jahre 2016 bis 2018 erhalten. Mit
der Fertigstellung der Gebührenbedarfsberechnung ist in diesem Jahr nicht mehr
zu rechnen.
Um sicher zu stellen, dass rückwirkend zum 01.01.2016
eine kostendeckende Frischwassergebühr festgelegt wird, ist ein
Ankündigungsbeschluss in Form einer öffentlichen
Bekanntmachung zwingend notwendig.
Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt über den Haupt- und
Finanzausschuss und der Betriebskommission den Antrag, die
Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt
nachfolgenden Ankündigungsbeschluss zur 8. Änderung der Wasserversorgungssatzung
vom 05.10.2000:
1. Die Gebühr für einen m³ Frischwasser
wird zum 01.01.2016 zwischen 2,00 € und 2,20 € neu festgelegt.
Die Betriebsleitung der Stadtwerke wird beauftragt,
eine aktuelle Gebührenbedarfsberechnung zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Beratung
und Beschlussfassung vorzulegen.
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel
für die Gebührenbedarfsberechnung stehen im Wirtschaftsplan der Stadtwerke für
2015 zur Verfügung.
Anlagen:
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