Betreff
Ortsgerichtswesen des Ortsgerichtes Laubach II
Vorschlag zur Ernennung eines Ortsgerichtsschöffen
Vorlage
796/2015
Aktenzeichen
084.11
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Der Präsident des Amtsgerichtes Gießen hat mit Schreiben vom 01.10.2015 mitgeteilt, dass die Amtszeit von Herrn Ortsgerichtsschöffen Friedhelm Dörr zum Jahresende abläuft. Umgehend ist zur Neubesetzung des  Amtes  eine geeignete Person gem. § 7 Abs. 2 OGG vorzuschlagen.

 

Gemäß § 7, Abs. 2 OGG hat die Gemeinde Personen vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter entfallen sind. Der Ortsbeirat Wetterfeld hat Herrn Friedhelm Dörr in seiner Sitzung am 26. Oktober 2015 wieder als Ortsgerichtsschöffe vorgeschlagen. Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufhebung abgestimmt werden.

Die persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung des Vorgeschlagenen gemäß § 8 OGG werden erfüllt.

 

Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach schlägt Herrn Friedhelm Dörr, geb. am 23.05.1947, wohnhaft in 35321 Laubach, Stadtteil Wetterfeld, Ruppertsburger Str. 20 gemäß § 7 Abs. 2 des OGG für die Wiederbesetzung des Amtes des Ortsgerichtsschöffen  des Ortsgerichtes Laubach II für die Dauer von 10 Jahren dem Präsidium des Amtsgerichtes Gießen, vor.