Vorschlag zur Ernennung eines Ortsgerichtsschöffen
Begründung:
Der Präsident des Amtsgerichtes Gießen hat mit
Schreiben vom 01.10.2015 mitgeteilt, dass die Amtszeit von Herrn Ortsgerichtsschöffen
Friedhelm Dörr zum Jahresende abläuft. Umgehend ist zur Neubesetzung des Amtes eine
geeignete Person gem. § 7 Abs. 2 OGG vorzuschlagen.
Gemäß § 7, Abs. 2 OGG hat die Gemeinde Personen
vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl
der Gemeindevertreter entfallen sind. Der Ortsbeirat Wetterfeld hat Herrn Friedhelm
Dörr in seiner Sitzung am 26. Oktober 2015 wieder als Ortsgerichtsschöffe vorgeschlagen.
Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim. Wenn niemand widerspricht, kann
durch Zuruf oder Handaufhebung abgestimmt werden.
Die persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung des
Vorgeschlagenen gemäß § 8 OGG werden erfüllt.
Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt-
und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
schlägt Herrn Friedhelm Dörr, geb. am 23.05.1947, wohnhaft in 35321 Laubach,
Stadtteil Wetterfeld, Ruppertsburger Str. 20 gemäß § 7 Abs. 2 des OGG für die
Wiederbesetzung des Amtes des Ortsgerichtsschöffen des Ortsgerichtes Laubach II für die Dauer von
10 Jahren dem Präsidium des Amtsgerichtes Gießen, vor.