hier: 1. 2. Änderung der Friedhofsordnung für den RuheForst
Vogelsberg und Buchwald2. 4. Änderung der Entgeltordnung für den RuheForst
Vogelsberg und Buchwald
Begründung:
Mit den beigefügten Änderungssatzungen der
Friedhofsordnung und der Entgeltordnung für den RuheForst Vogelsberg und Buchwald
trägt die Verwaltung dem sich ändernden Bedarf ausreichend Rechnung.
Vielfach wurde der Wunsch an uns herangetragen, auch
Ruhebiotope auszuweisen, die von uns kostengünstiger angeboten werden können.
Wir haben deshalb neu in das Angebot ein Reihen-Biotop
aufgenommen. Bei einem Reihen-Biotop wählt die RuheForst – Verwaltung die
Grabstelle aus und bestimmt auch an dem RuheBiotop die Reihenfolge der Beisetzung.
Dieses neue Angebot ist vergleichbar mit den Reihengräbern auf den kommunalen
Friedhöfen. Vorsorgliche Reservierungen für ein Reihen-Biotop sind
ausgeschlossen. Für die Überlassung eines Reihen-Biotopes sollen 499,00 € zzgl.
Beisetzungsentgelt erhoben werden.
Ein weiteres zusätzliches Angebot stellt die
Bestatter-Biotope dar. Bestatter haben damit die Möglichkeit selbst ein
komplettes Ruhebiotop mit 12 Einzelgrabstellen zu erwerben. Die Vergabe und die
Preisgestaltung der Einzelgrabstellen liegt dann in der Hand des Bestatters.
Der Bestatter ist jedoch verpflichtet, der RuheForst – Verwaltung die jeweilige
Belegung/Reservierung unverzüglich mitzuteilen.
Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt über den Haupt- und
Finanzausschuss nach Anhörung der Ortsbeiräte den Antrag, die
Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der
Anlage beigefügten
1. 2. Änderungssatzung der
Friedhofsordnung für den RuheForst Vogelsberg und
Buchwald und die
2. 4.
Änderungssatzung der Entgeltordnung für den RuheForst Vogelsberg und
Buchwald.
Finanzielle Auswirkungen:
Mit
der Änderung der Friedhofsordnung und der Entgeltordnung sind zunächst keine
unmittelbaren finanziellen Auswirkungen zu erwarten.
Anlagen:
2. Änderung der Friedhofsordnung RuheForst
4. Änderung der Entgeltordnung RuheForst