Begründung:
Der Fachbereich Finanzen hat gemeinsam mit dem
Beratungsbüro Schüllermann den Jahresabschluss zum 31.12.2009 erstellt. Mit der
Feststellung des vorläufigen Jahresabschlusses durch den Magistrat wird die
Voraussetzung für die Prüfung durch die Revision des Landkreises geschaffen.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses 2009 wurde
auf der Grundlage des Erlasses des HdMI Maßnahmen zwecks Beschleunigung zur
Erstellung von Jahresabschlüssen gem. Magistratsbeschluss vom 10.11.2014
(Vorlage 663/2014) angewandt.
Im HH – Jahr 2009 erwirtschaftete die Stadt Laubach
ein Jahresverlust von TEUR – 4.019. Gegenüber der Haushaltsplanung hat sich das
Ergebnis um TEUR 2.186 verschlechtert. Ursächlich für die negative Veränderung
gegenüber der Haushaltsplanung waren höhere Erstattungsbeträge aus
Gewerbesteuer und deren Verzinsung in Folge einer Neufestsetzung durch das
Finanzamt. Bereits in der Jahresrechnung 2008 wurde auf diese einmalige
negative Entwicklung hingewiesen. Besonders möchte die Finanzverwaltung auf die
hohen Rückstellungen für den Finanzausgleich nachfolgender Haushaltsjahre in
Höhe von 7.482.276,00 € hinweisen.
Weitere Einzelheiten können aus dem beigefügten
umfangreichen Bericht zur Jahresrechnung entnommen werden. Die Revision des
Landkreises Gießen beabsichtigt für die Prüfung des Jahresabschlusses einen
Wirtschaftsprüfer zu bestellen. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2006 ist
abgeschlossen. Es fehlt noch der Prüfbericht der Revision. Mit der
Fertigstellung wird im IV. Quartal 2015 gerechnet.
Die Vorbereitungen für den Jahresabschluss 2010
dürften bis Ende Dezember abgeschlossen sein. Die weitere Planung geht davon
aus, dass wir
in 2016 die Jahresabschlüsse 2011 bis 2014
erstellen können.
Es wird um Zustimmung des Beschlussvorschlages gebeten.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt die Jahresrechnung zum 31.12.2009
im Entwurf fest und leitet den erstellten Jahresabschluss an die Revision des
Landkreises Gießen zwecks Prüfung gem. § 128 HGO weiter.
Für die in 2009 entstandenen über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von insgesamt 147.467,09 € erteilt der
Magistrat seine Zustimmung. Von den überplanmäßigen Aufwendungen sind 147.467,09
€ durch entsprechende Mehreinnahmen bzw. durch Einsparungen an anderer Stelle gedeckt.
Der Haupt- und Finanzausschuss und die
Stadtverordnetenversammlung sind über das wesentliche Ergebnis des
Jahresabschlusses 2009 zu unterrichten.
Finanzielle Auswirkungen:
Der
Jahresverlust wird nach Feststellung auf das folgende Haushaltsjahr vorgetragen.
Anlagen:
Entwurf Jahresabschluss zum 31.12.2009
Aufstellung überplanmäßigen Aufwendungen