Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des vorläufigen Jahresabschlusses zum 31.12.2009 der Stadt Laubach auf der Grundlage des Entwurfes der Fa. Schüllermann - Wirtschafts- und Steuerberatung - GmbH
Vorlage
784/2015
Aktenzeichen
913.69
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Der Fachbereich Finanzen hat gemeinsam mit dem Beratungsbüro Schüllermann den Jahresabschluss zum 31.12.2009 erstellt. Mit der Feststellung des vorläufigen Jahresabschlusses durch den Magistrat wird die Voraussetzung für die Prüfung durch die Revision des Landkreises geschaffen.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses 2009 wurde auf der Grundlage des Erlasses des HdMI Maßnahmen zwecks Beschleunigung zur Erstellung von Jahresabschlüssen gem. Magistratsbeschluss vom 10.11.2014 (Vorlage 663/2014) angewandt.

Im HH – Jahr 2009 erwirtschaftete die Stadt Laubach ein Jahresverlust von TEUR – 4.019. Gegenüber der Haushaltsplanung hat sich das Ergebnis um TEUR 2.186 verschlechtert. Ursächlich für die negative Veränderung gegenüber der Haushaltsplanung waren höhere Erstattungsbeträge aus Gewerbesteuer und deren Verzinsung in Folge einer Neufestsetzung durch das Finanzamt. Bereits in der Jahresrechnung 2008 wurde auf diese einmalige negative Entwicklung hingewiesen. Besonders möchte die Finanzverwaltung auf die hohen Rückstellungen für den Finanzausgleich nachfolgender Haushaltsjahre in Höhe von 7.482.276,00 € hinweisen.

Weitere Einzelheiten können aus dem beigefügten umfangreichen Bericht zur Jahresrechnung entnommen werden. Die Revision des Landkreises Gießen beabsichtigt für die Prüfung des Jahresabschlusses einen Wirtschaftsprüfer zu bestellen. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2006 ist abgeschlossen. Es fehlt noch der Prüfbericht der Revision. Mit der Fertigstellung wird im IV. Quartal 2015 gerechnet.

Die Vorbereitungen für den Jahresabschluss 2010 dürften bis Ende Dezember abgeschlossen sein. Die weitere Planung geht davon aus, dass wir

in 2016 die Jahresabschlüsse 2011 bis 2014

erstellen können.

Es wird um Zustimmung des Beschlussvorschlages gebeten.


Beschlussantrag:

Der Magistrat stellt die Jahresrechnung zum 31.12.2009 im Entwurf fest und leitet den erstellten Jahresabschluss an die Revision des Landkreises Gießen zwecks Prüfung gem. § 128 HGO weiter.

Für die in 2009 entstandenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von insgesamt 147.467,09 € erteilt der Magistrat seine Zustimmung. Von den überplanmäßigen Aufwendungen sind 147.467,09 € durch entsprechende Mehreinnahmen bzw. durch Einsparungen an anderer Stelle gedeckt.

Der Haupt- und Finanzausschuss und die Stadtverordnetenversammlung sind über das wesentliche Ergebnis des Jahresabschlusses 2009 zu unterrichten.


Finanzielle Auswirkungen:

Der Jahresverlust wird nach Feststellung auf das folgende Haushaltsjahr vorgetragen.


Anlagen:

Entwurf Jahresabschluss zum 31.12.2009

Aufstellung überplanmäßigen Aufwendungen