Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom
01.10.2013 der Annahme eines Landeszuschusses und der Annahme eines zinslosen
Darlehens von je 697.000,00 € (im Zuge der HH Beratungen) zugestimmt.
Das zinslose Darlehen wurde durch dingliche Sicherung im
Grundbuch abgesichert. Mit Schreiben vom 22.09.2015 hat uns die
Kirchenverwaltung mitgeteilt, dass der damalige Verkauf des Grundstückes in
Freienseen wegen fehlender Zustimmung der Kirchenverwaltung rückabgewickelt
werden muss. Der Verkauf soll in eine Bestellung eines Erbbaurechtes
umgewandelt werden.
Für diese Umwandlung in ein Erbbaurecht benötigt die
Kirchenverwaltung die Zustimmung der berechtigten Darlehensgeber deren
Ansprüche durch Grundbucheintragungen abgesichert wurden. Als Betroffene haben
bereits das Hess. Ministerium für Soziales und Integration sowie das Deutsche
Hilfswerk zugestimmt.
Mit der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zur
Umwandlung der Absicherung des zinslosen Darlehens in ein Erbbaurecht tritt
keine Minderung der Absicherung ein. Es wird deshalb um Zustimmung gebeten.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt über den Haupt- und
Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt
beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem
vorgeschlagenen Verfahren der Kirchenverwaltung der EKHN - der Umschreibung der
dinglichen Absicherung des Landesdarlehen über 697.000,00 € in das künftige
Erbbaugrundbuch - zu.
Finanzielle Auswirkungen:
-
Keine Auswirkung
-
Anlagen:
Kopie des Schreibens vom 22.09.2015 der EKHN
Kopie der Zustimmung des Hess. Ministerium für
Soziales und Integration
Kopie der Zustimmung Deutsches Hilfswerk