Vorschlag zur Ernennung eines Ortsgerichtsschöffen und 1. Vertreter des Ortsgerichtsvorstehers
Begründung:
Der Präsident des Amtsgerichtes Gießen hat mit Schreiben
vom 02. September 2015 mitgeteilt, dass die Amtszeit des Ortsgerichtsschöffen Kurt
Böning am 29. November 2015 abläuft und
umgehend ein Nachfolger gem. § 7 Abs. 2 OGG vorzuschlagen ist.
Gemäß § 7, Abs. 2 OGG hat die Gemeinde Personen
vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl
der Gemeindevertreter entfallen sind. Der Ortsbeirat Freienseen hat Herrn Reinhold
Karl Mahal als Ortsgerichtsschöffen und 1. Vertreter des Ortsgerichtsvorstehers
vorgeschlagen. Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim. Wenn niemand
widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufhebung abgestimmt werden.
Die persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung des
Vorgeschlagenen gemäß § 8 OGG werden erfüllt.
Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt-
und Finanzausschuss sowie den Ortsbeirat Freienseen den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung
wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
schlägt Herrn Reinhold Karl Mahal, geb. am 22.12.1952, wohnhaft in 35321 Laubach,
Stadtteil Freienseen, Tunnelstraße 17,
gemäß § 7 Abs. 2 des OGG für die Neubesetzung des Amtes des Ortsgerichtsschöffen
und 1. Vertreter des Ortsgerichtsvorstehers
des Ortsgerichtes Laubach III dem Präsidium des Amtsgerichtes Gießen,
vor.