Betreff
Ortsgerichtswesen des Ortsgerichtes Laubach III
Vorschlag zur Ernennung eines Ortsgerichtsschöffen und 1. Vertreter des Ortsgerichtsvorstehers
Vorlage
770/2015
Aktenzeichen
084.11
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Der Präsident des Amtsgerichtes Gießen hat mit Schreiben vom 02. September 2015 mitgeteilt, dass die Amtszeit des Ortsgerichtsschöffen Kurt Böning am 29. November 2015  abläuft und umgehend ein Nachfolger gem. § 7 Abs. 2 OGG vorzuschlagen ist.

Gemäß § 7, Abs. 2 OGG hat die Gemeinde Personen vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter entfallen sind. Der Ortsbeirat Freienseen hat Herrn Reinhold Karl Mahal als Ortsgerichtsschöffen und 1. Vertreter des Ortsgerichtsvorstehers vorgeschlagen. Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufhebung abgestimmt werden.

Die persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung des Vorgeschlagenen gemäß § 8 OGG werden erfüllt.

Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.


Beschlussantrag:

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Ortsbeirat Freienseen den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach schlägt Herrn Reinhold Karl Mahal, geb. am 22.12.1952, wohnhaft in 35321 Laubach, Stadtteil  Freienseen, Tunnelstraße 17, gemäß § 7 Abs. 2 des OGG für die Neubesetzung des Amtes des Ortsgerichtsschöffen und 1. Vertreter des Ortsgerichtsvorstehers  des Ortsgerichtes Laubach III dem Präsidium des Amtsgerichtes Gießen, vor.