Betreff
Beschlussfassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung "Atemschutz" der Städte Laubach, Grünberg, Hungen und Lich
Vorlage
769/2015
Aktenzeichen
131.41
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Der § 3 Abs. 1 des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) vom 14. Januar 2014 (GVBl. I S. 26) verpflichtet die jeweilige Kommune als Träger der Feuerwehr, eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen.

Bei der hiernach erforderlichen Bereitstellung und Unterhaltung der Atemschutztechnik zur Ausstattung der Atemschutzgeräteträger sind die Kommunen zur effizienten Mittelverwendung und durch gesetzliche Anforderungen verpflichtet.

Die Städte Grünberg, Laubach und Lich, welche aufgrund ihrer räumlichen und personellen Situation sowie den gesetzlichen Anforderungen nicht in der Lage sind, eigene Atemschutzwerkstätten vorzuhalten, werden die Pflege ihrer Atemschutztechnik in der zentralen Atemschutzwerkstatt der Stadt Hungen durchführen lassen. Dies soll auch zu einer Entlastung der bisher ehrenamtlich geleisteten verantwortungsvollen Tätigkeit in allen beteiligten Kommunen führen.

Die Gleichartigkeit der Wartungs- und Pflegeprozesse, gepaart mit einem nachvoll-ziehbaren und fairen Abrechnungsverfahren generiert eine Kostenreduzierung für die kooperierenden Kommunen, führt zu einer erhöhten Frequentierung und somit wirtschaftlicheren Auslastung der Atemschutzwerkstatt der Stadt Hungen.

Durch die gemeinsame Nutzung einer mittelfristig geplanten einheitlichen Atemschutztechnik soll außerdem erreicht werden, dass den Vertragspartnern auch während der Wartung der Technik ständig einsatzbereite Gerätschaften zur Verfügung stehen.

Neben den vier betroffenen Stadtbrandinspektoren und den Hauptamtsleitern war zur Vorbereitung dieser Vereinbarung auch die Brandschutzabteilung des Landkreises Gießen beteiligt, die bis zur Errichtung eines gemeinsamen Gefahrenabwehrzentrums von Stadt und Landkreis Gießen ein größtmögliches Interesse an der Sicherung des qualifizierten Atemschutzes bei den Freiwilligen Feuerwehren im östlichen Teil des Landkreises Gießen geäußert haben. Durch die Aufsichtsbehörde des Landkreises Gießen wird die geplante Zusammenarbeit befürwortet.


Beschlussantrag:

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt- und Finanzausschuss sowie der Brandschutzkommission den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung „Atemschutz“ der Städte Laubach, Grünberg, Hungen und Lich.


Finanzielle Auswirkungen:

Die Vertragspartner verpflichten sich zur Einrichtung und Beschaffung eines wirtschaftlich und einsatztaktisch gemeinsamen Gerätebestandes, entsprechend der von den Leitungen der Feuerwehren vorzunehmenden Festlegung einheitlicher Standards. Ein einheitlicher Gerätestandard soll spätestens bis zum 31.12.2018 hergestellt sein.

Die Stadt Hungen hat für eine qualifizierte personelle Besetzung und sachgerechte Ausstattung der Atemschutzwerkstatt Sorge zu tragen. Vor größeren Anschaffungen, die von allen beteiligten Kommunen mitfinanziert werden sollen, ist das Einvernehmen mit allen Vertragspartnern herzustellen.

Für die Beschaffung des einheitlichen Gerätestandards sind im Haushaltsplanentwurf der Stadt Laubach 2016 und 2017 notwendige Haushaltsmittel angemeldet.

Die entsprechende Kostenregelung der jeweiligen Kommunen ist in § 5 der Vereinbarung geregelt. Entsprechende Mittel sind im Haushaltsplanentwurf für 2016 und Folgejahre angemeldet.

Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.


Anlagen:

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung „Atemschutz“ der Städte Laubach, Grünberg, Hungen und Lich