Begründung:
Der § 3 Abs. 1 des Hessischen Gesetzes über den
Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) vom 14.
Januar 2014 (GVBl. I S. 26) verpflichtet die jeweilige Kommune als Träger der
Feuerwehr, eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen.
Bei der hiernach erforderlichen Bereitstellung und
Unterhaltung der Atemschutztechnik zur Ausstattung der Atemschutzgeräteträger
sind die Kommunen zur effizienten Mittelverwendung und durch gesetzliche
Anforderungen verpflichtet.
Die Städte Grünberg, Laubach und Lich, welche
aufgrund ihrer räumlichen und personellen Situation sowie den gesetzlichen
Anforderungen nicht in der Lage sind, eigene Atemschutzwerkstätten vorzuhalten,
werden die Pflege ihrer Atemschutztechnik in der zentralen Atemschutzwerkstatt
der Stadt Hungen durchführen lassen. Dies soll auch zu einer Entlastung der
bisher ehrenamtlich geleisteten verantwortungsvollen Tätigkeit in allen
beteiligten Kommunen führen.
Die Gleichartigkeit der Wartungs- und
Pflegeprozesse, gepaart mit einem nachvoll-ziehbaren und fairen Abrechnungsverfahren
generiert eine Kostenreduzierung für die kooperierenden Kommunen, führt zu
einer erhöhten Frequentierung und somit wirtschaftlicheren Auslastung der
Atemschutzwerkstatt der Stadt Hungen.
Durch die gemeinsame Nutzung einer mittelfristig
geplanten einheitlichen Atemschutztechnik soll außerdem erreicht werden, dass
den Vertragspartnern auch während der Wartung der Technik ständig
einsatzbereite Gerätschaften zur Verfügung stehen.
Neben den vier betroffenen Stadtbrandinspektoren
und den Hauptamtsleitern war zur Vorbereitung dieser Vereinbarung auch die
Brandschutzabteilung des Landkreises Gießen beteiligt, die bis zur Errichtung
eines gemeinsamen Gefahrenabwehrzentrums von Stadt und Landkreis Gießen ein
größtmögliches Interesse an der Sicherung des qualifizierten Atemschutzes bei
den Freiwilligen Feuerwehren im östlichen Teil des Landkreises Gießen geäußert
haben. Durch die Aufsichtsbehörde des Landkreises Gießen wird die geplante
Zusammenarbeit befürwortet.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt-
und Finanzausschuss sowie der Brandschutzkommission den Antrag, die
Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die
beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung „Atemschutz“ der Städte Laubach,
Grünberg, Hungen und Lich.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Vertragspartner verpflichten sich zur
Einrichtung und Beschaffung eines wirtschaftlich und einsatztaktisch
gemeinsamen Gerätebestandes, entsprechend der von den Leitungen der Feuerwehren
vorzunehmenden Festlegung einheitlicher Standards. Ein einheitlicher
Gerätestandard soll spätestens bis zum 31.12.2018 hergestellt sein.
Die Stadt Hungen hat für eine qualifizierte
personelle Besetzung und sachgerechte Ausstattung der Atemschutzwerkstatt Sorge
zu tragen. Vor größeren Anschaffungen, die von allen beteiligten Kommunen
mitfinanziert werden sollen, ist das Einvernehmen mit allen Vertragspartnern
herzustellen.
Für die Beschaffung des einheitlichen
Gerätestandards sind im Haushaltsplanentwurf der Stadt Laubach 2016 und 2017
notwendige Haushaltsmittel angemeldet.
Die
entsprechende Kostenregelung der jeweiligen Kommunen ist in § 5 der Vereinbarung
geregelt. Entsprechende Mittel sind im Haushaltsplanentwurf für 2016 und
Folgejahre angemeldet.
Es
wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.
Anlagen:
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung „Atemschutz“ der
Städte Laubach, Grünberg, Hungen und Lich