Betreff
Beschlussfassung des Vertrages über die interkommunale Zusammenarbeit bei der Erfüllung von Aufgaben nach dem Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz im Bereich der Beschaffung (Zusammenarbeit im Bereich Atemschutz)
Vorlage
768/2015
Aktenzeichen
131.41
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Am 24. Januar 2013 wurde kreisweit der Vertrag über die interkommunale Zusammenarbeit bei der Erfüllung von Aufgaben nach dem Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (Fahrzeugkonzept) geschlossen. Nunmehr sollen weitere Aufgaben im Feuerwehrwesen gemeinsam bewältigt werden.

Die Leiter der Feuerwehren des Landkreises Gießen haben in ihren Klausurtagungen vom 01.10. bis 03.10.2010 und 25.09. bis 28.09.2014 geprüft, ob die Aufgabe „Atemschutz“ mit geringerem Aufwand oder wirksamer erfüllt werden kann. Eine Erhebung auf Kreisebene wurde von einer Arbeitsgruppe der Leiter der Feuerwehren unter Federführung eines Kreisbrandmeisters durchgeführt. Diese Erhebung hat ergeben, dass Synergieeffekte im Bereich

·         Entlastung Ehrenamt

·         Ausschreibungen in den Verwaltungen der Kommunen können entfallen

·         vollumfängliche Einhaltung der Feuerwehrdienstvorschrift 7, Atemschutz und Unfallverhütungsvorschriften

·         gleiche Atemschutzgeräte und Systeme erleichtern die Einsatzstellenlogistik und die Ausbildung und somit die Sicherheit der Geräte-Träger

·         Preisvorteile durch Ausschreibung eines Rahmenvertrages an dem sich alle Kommunen beteiligen können

erreicht werden können.

Aktuell werden in den 18 Städten und Gemeinden sowie den 2 Werkfeuerwehren Atemschutzgeräte und Atemschutzmasken von verschiedenen Herstellern eingesetzt. In 8 der Kommunen ist eine Pflegestelle für Atemschutzgeräte und Masken vorhanden. In 3 Kommunen ist eine vom Technischen Prüfdienst zugelassene Werkstatt nach DIN für Atemschutzgeräte und Masken vorhanden. Alle Kommunen sind zur Wartung und Pflege ihrer Atemschutztechnik unter Zeit- und Kostenaspekten an den Landkreis herangetreten um eine gemeinsame Lösung zu finden. Ziel ist es, feste und günstige Preise für die Anschaffung, Wartung, Inspektion, Ersatzteile, Transport und Versicherung pro Komplettgerät und Monat zu bekommen.

Grundsätzlich geht das Konzept von einem Ersatz aller Geräte im Landkreis aus. Das Einbringen von Altgeräten ist aufgrund von unterschiedlichen Gerätetypen aber nicht möglich. Die existierenden Geräte sollen am Zweitmarkt angeboten werden. Durch die Annahme des Atemschutzverbundes werden ca. 900 Geräte neu beschafft. Der Austausch und die Neubeschaffung sollen in den nächsten 5 bis 7 Jahren erfolgen.

Der vorliegende Rahmenvertrag wurde durch eine Arbeitsgruppe von Bürgermeistern, wie beim Fahrzeugkonzept, erarbeitet. In dem Vertrag werden die Grundsätze der Kooperation der Vertragspartner geregelt. Der Vertrag kann auch auf weitere gemeinsame Beschaffungen von Ausrüstungsgegenständen der Kommunen angewendet werden. 

Der Vertrag zum Fahrzeugkonzept bleibt hiervon unberührt.

Der nächster Schritt ist die Ausschreibung eines Rahmenvertrages zum Kauf von Atemschutzgeräten + Zubehör vorzubereiten. Zur Einrichtung eines wirtschaftlich und einsatztaktisch sinnvollen Geräte-Pools ist der Einsatz einheitlicher Geräte-Technik erforderlich. Dieser sieht eine gemeinsame Geräteneubeschaffung nebst Zubehör aller Kooperationspartner im Handlungsfeld Atemschutz vor, die erhebliche Kostenvorteile (50 % bis 70%) gegenüber einer Einzelgerätebeschaffung bzw. wie bisher üblich in kleinen Mengen generiert.

Dies alles sind Vorleistungen für den Bau der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) im gemeinsamen Gefahrenabwehrzentrum mit der Stadt Gießen. Eine einheitliche Geräte-Technik führt zu Kosteneinsparungen bei der Pflege und Wartung der Geräte.   

Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.


Beschlussantrag:

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt- und Finanzausschuss sowie der Brandschutzkommission den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den beigefügten „Vertrag über die interkommunale Zusammenarbeit bei der Erfüllung von Aufgaben nach dem Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz im Bereich Beschaffung“ (Zusammenarbeit im Bereich Atemschutz).


Anlagen:

Vertrag über die interkommunale Zusammenarbeit bei der Erfüllung von Aufgaben nach dem Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz im Bereich der Beschaffung (Stand: 16.06.2015).