Begründung:
Am 24. Januar 2013 wurde kreisweit der Vertrag über
die interkommunale Zusammenarbeit bei der Erfüllung von Aufgaben nach dem
Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (Fahrzeugkonzept) geschlossen.
Nunmehr sollen weitere Aufgaben im Feuerwehrwesen gemeinsam bewältigt werden.
Die Leiter der Feuerwehren des Landkreises Gießen
haben in ihren Klausurtagungen vom 01.10. bis 03.10.2010 und 25.09. bis
28.09.2014 geprüft, ob die Aufgabe „Atemschutz“ mit geringerem Aufwand oder
wirksamer erfüllt werden kann. Eine Erhebung auf Kreisebene wurde von einer
Arbeitsgruppe der Leiter der Feuerwehren unter Federführung eines
Kreisbrandmeisters durchgeführt. Diese Erhebung hat ergeben, dass Synergieeffekte
im Bereich
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Entlastung Ehrenamt
·
Ausschreibungen in den Verwaltungen der Kommunen können entfallen
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vollumfängliche Einhaltung der Feuerwehrdienstvorschrift 7, Atemschutz
und Unfallverhütungsvorschriften
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gleiche Atemschutzgeräte und Systeme erleichtern die
Einsatzstellenlogistik und die Ausbildung und somit die Sicherheit der
Geräte-Träger
·
Preisvorteile durch Ausschreibung eines Rahmenvertrages an dem sich alle
Kommunen beteiligen können
erreicht werden können.
Aktuell werden in den 18 Städten und Gemeinden
sowie den 2 Werkfeuerwehren Atemschutzgeräte und Atemschutzmasken von
verschiedenen Herstellern eingesetzt. In 8 der Kommunen ist eine Pflegestelle
für Atemschutzgeräte und Masken vorhanden. In 3 Kommunen ist eine vom
Technischen Prüfdienst zugelassene Werkstatt nach DIN für Atemschutzgeräte und
Masken vorhanden. Alle Kommunen sind zur Wartung und Pflege ihrer
Atemschutztechnik unter Zeit- und Kostenaspekten an den Landkreis herangetreten
um eine gemeinsame Lösung zu finden. Ziel ist es, feste und günstige Preise für
die Anschaffung, Wartung, Inspektion, Ersatzteile, Transport und Versicherung
pro Komplettgerät und Monat zu bekommen.
Grundsätzlich geht das Konzept von einem Ersatz
aller Geräte im Landkreis aus. Das Einbringen von Altgeräten ist aufgrund von
unterschiedlichen Gerätetypen aber nicht möglich. Die existierenden Geräte
sollen am Zweitmarkt angeboten werden. Durch die Annahme des
Atemschutzverbundes werden ca. 900 Geräte neu beschafft. Der Austausch und die
Neubeschaffung sollen in den nächsten 5 bis 7 Jahren erfolgen.
Der vorliegende Rahmenvertrag wurde durch eine
Arbeitsgruppe von Bürgermeistern, wie beim Fahrzeugkonzept, erarbeitet. In dem
Vertrag werden die Grundsätze der Kooperation der Vertragspartner geregelt. Der
Vertrag kann auch auf weitere gemeinsame Beschaffungen von Ausrüstungsgegenständen
der Kommunen angewendet werden.
Der Vertrag zum Fahrzeugkonzept bleibt hiervon
unberührt.
Der nächster Schritt ist die Ausschreibung eines
Rahmenvertrages zum Kauf von Atemschutzgeräten + Zubehör vorzubereiten. Zur
Einrichtung eines wirtschaftlich und einsatztaktisch sinnvollen Geräte-Pools
ist der Einsatz einheitlicher Geräte-Technik erforderlich. Dieser sieht eine
gemeinsame Geräteneubeschaffung nebst Zubehör aller Kooperationspartner im
Handlungsfeld Atemschutz vor, die erhebliche Kostenvorteile (50 % bis 70%)
gegenüber einer Einzelgerätebeschaffung bzw. wie bisher üblich in kleinen
Mengen generiert.
Dies alles sind Vorleistungen für den Bau der
Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) im gemeinsamen Gefahrenabwehrzentrum mit
der Stadt Gießen. Eine einheitliche Geräte-Technik führt zu Kosteneinsparungen
bei der Pflege und Wartung der Geräte.
Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt-
und Finanzausschuss sowie der Brandschutzkommission den Antrag, die
Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den
beigefügten „Vertrag über die interkommunale Zusammenarbeit bei der Erfüllung
von Aufgaben nach dem Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz im Bereich
Beschaffung“ (Zusammenarbeit im Bereich Atemschutz).
Anlagen:
Vertrag über die interkommunale Zusammenarbeit bei der
Erfüllung von Aufgaben nach dem Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz
im Bereich der Beschaffung (Stand: 16.06.2015).