Vorschlag zur Ernennung eines Ortsgerichtsschöffen und 2. Vertreter des Ortsgerichtsvorstehers
Begründung:
Der Präsident des Amtsgerichtes Gießen hat mit Schreiben
vom 12. August 2015 mitgeteilt, dass für den am 05. August 2015 verstorbenen
Ortsgerichtsschöffen Heinz-Wilhelm Schnabel umgehend ein Nachfolger gem. § 7
Abs. 2 OGG vorzuschlagen ist.
Gemäß § 7, Abs. 2 OGG hat die Gemeinde Personen
vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl
der Gemeindevertreter entfallen sind. Der Ortsbeirat Münster hat in seiner
Sitzung am 20. August 2015 Herrn Detlef Neuhaus als Ortsgerichtsschöffen und 2.
Vertreter des Ortsgerichtsvorstehers vorgeschlagen. Die Abstimmung erfolgt
schriftlich und geheim. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder
Handaufhebung abgestimmt werden.
Die persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung des
Vorgeschlagenen gemäß § 8 OGG werden erfüllt.
Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt-
und Finanzausschuss sowie den Ortsbeirat Münster den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung
wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
schlägt Herrn Detlef Neuhaus, geb. am 29.09.1957, wohnhaft in 35321 Laubach, Stadtteil Münster, Unterpforte 16, gemäß § 7 Abs. 2 des
OGG für die Neubesetzung des Amtes des Ortsgerichtsschöffen und 2. Vertreter
des Ortsgerichtsvorstehers des
Ortsgerichtes Laubach II dem Präsidium des Amtsgerichtes Gießen, vor.