Betreff
Ortsgerichtswesen des Ortsgerichtes Laubach II
Vorschlag zur Ernennung eines Ortsgerichtsschöffen und 2. Vertreter des Ortsgerichtsvorstehers
Vorlage
761/2015
Aktenzeichen
084.11
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Der Präsident des Amtsgerichtes Gießen hat mit Schreiben vom 12. August 2015 mitgeteilt, dass für den am 05. August 2015 verstorbenen Ortsgerichtsschöffen Heinz-Wilhelm Schnabel umgehend ein Nachfolger gem. § 7 Abs. 2 OGG vorzuschlagen ist.

 

Gemäß § 7, Abs. 2 OGG hat die Gemeinde Personen vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter entfallen sind. Der Ortsbeirat Münster hat in seiner Sitzung am 20. August 2015 Herrn Detlef Neuhaus als Ortsgerichtsschöffen und 2. Vertreter des Ortsgerichtsvorstehers vorgeschlagen. Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufhebung abgestimmt werden.

Die persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung des Vorgeschlagenen gemäß § 8 OGG werden erfüllt.

 

Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Ortsbeirat Münster den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach schlägt Herrn Detlef Neuhaus, geb. am 29.09.1957, wohnhaft in 35321 Laubach, Stadtteil  Münster, Unterpforte 16, gemäß § 7 Abs. 2 des OGG für die Neubesetzung des Amtes des Ortsgerichtsschöffen und 2. Vertreter des Ortsgerichtsvorstehers  des Ortsgerichtes Laubach II dem Präsidium des Amtsgerichtes Gießen, vor.