Begründung:
Es
besteht erneut die Möglichkeit, Ökopunkte aus dem Bestand der Stadtwaldstiftung
Laubach an eine Bundesbehörde, vertreten durch das Land Hessen –Hessen Mobil-,
zum Ausgleich des Bauprojektes „K40 Abterode“ zu verkaufen. Die Bundesstraßenverwaltung besteht jedoch im
Gegensatz zu den Landesbehörden auf die dingliche Sicherung der Ökopunkte im
Grundbuch der Stadt Laubach.
Für
die Maßnahme werden 4.200 Ökopunkte mit einem Nettokaufpreis von 0,35 € pro
Punkt realisiert. Die Fläche ist bereits mit 4 Maßnahmen des „alten Amt für
Straßen- und Verkehrswesen“ und mit 1 Maßnahme der HLG belegt und auch mit den
entsprechenden Grundbucheinträgen versehen.
Beschlussantrag:
In
seiner Funktion als Vorsitzender der Stadtwaldstiftung Laubach beantragt der Bürgermeister
über den Magistrat und den Haupt- und Finanzausschuss, die Stadtverordnetenversammlung
möge beschließen:
Die
Stadtverordnetenversammlung stimmt gemäß § 51 Ziffer 15 HGO der dinglichen
Sicherung von 4.200 Ökopunkten für die Ausgleichsmaßnahme „Kupferbachbrücke im
Zuge der K40 Abterode“ aus der Parzelle Gemarkung Ruppertsburg, Flur 9,
Flurstück 2, (Ökopunktefläche 6 in der Abteil 401 A1 / 402 A1) zugunsten der
Bundesstraßenverwaltung zu.
Finanzielle Auswirkungen:
Bei
dem Verkauf von 4.200 Ökopunkten zu 0,35 € Netto/Ökopunkte werden Einnahmen von
1.470,00 € Netto erzielt. Gemäß der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung erhält
die Hess. Landgesellschaft mbH eine Vermittlungsgebühr von 6% von der
Nettosumme, d.h. der Betrag reduziert sich um 88,20 € auf 1.381,80 €.
Um
Zustimmung wird gebeten.
Anlage