Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die dingliche Sicherung von Ökopunkten im Grundbuch der Stadt Laubach
Vorlage
760/2015
Aktenzeichen
855.010
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Es besteht erneut die Möglichkeit, Ökopunkte aus dem Bestand der Stadtwaldstiftung Laubach an eine Bundesbehörde, vertreten durch das Land Hessen –Hessen Mobil-, zum Ausgleich des Bauprojektes „K40 Abterode“ zu verkaufen.  Die Bundesstraßenverwaltung besteht jedoch im Gegensatz zu den Landesbehörden auf die dingliche Sicherung der Ökopunkte im Grundbuch der Stadt Laubach.

 

Für die Maßnahme werden 4.200 Ökopunkte mit einem Nettokaufpreis von 0,35 € pro Punkt realisiert. Die Fläche ist bereits mit 4 Maßnahmen des „alten Amt für Straßen- und Verkehrswesen“ und mit 1 Maßnahme der HLG belegt und auch mit den entsprechenden Grundbucheinträgen versehen.

 

 

 

Beschlussantrag:

 

In seiner Funktion als Vorsitzender der Stadtwaldstiftung Laubach beantragt der Bürgermeister über den Magistrat und den Haupt- und Finanzausschuss, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt gemäß § 51 Ziffer 15 HGO der dinglichen Sicherung von 4.200 Ökopunkten für die Ausgleichsmaßnahme „Kupferbachbrücke im Zuge der K40 Abterode“ aus der Parzelle Gemarkung Ruppertsburg, Flur 9, Flurstück 2, (Ökopunktefläche 6 in der Abteil 401 A1 / 402 A1) zugunsten der Bundesstraßenverwaltung zu.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei dem Verkauf von 4.200 Ökopunkten zu 0,35 € Netto/Ökopunkte werden Einnahmen von 1.470,00 € Netto erzielt. Gemäß der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung erhält die Hess. Landgesellschaft mbH eine Vermittlungsgebühr von 6% von der Nettosumme, d.h. der Betrag reduziert sich um 88,20 € auf 1.381,80 €.

 

 

Um Zustimmung wird gebeten.

Anlage